Offizieller Verkaufsstart am 16. Juni - Vorverkaufsstart am 13. Mai in der gesamten EU
HONG KONG, 12. May 2026 /PRNewswire/ -- LiberNovo kündigte heute die Maxis Series an, eine neue Reihe ergonomischer Stühle, die für Benutzer mit einer Körpergröße von 5'10" (1,70 m) bis 6'7" (1,70 m) und einem Gewicht von bis zu 181 kg gebaut werden. Maxis füllt eine Marktlücke: Es gibt nur wenige wirklich ergonomische Sitzgelegenheiten für große und kräftige Berufstätige. Große und große Benutzer werden seit langem in Stühle gedrängt, die zu schmal und zu kurz in der Rückenlehne sind und die Beine von unterdimensionierten Sitzschalen baumeln lassen.

Ergonomische Standardstühle konzentrieren den Druck auf größere Benutzer, was zu chronischen Schmerzen im unteren Rücken, Taubheit in den Hüften und Müdigkeit führt. Maxis bietet eine 52 cm tiefe Sitzplattform, einen BIFMA-zertifizierten, verstärkten Rahmen mit einer Belastbarkeit von 181 kg, eine verbreiterte Struktur und das Dynamic Support System von LiberNovo, das für ein höheres Körpergewicht neu kalibriert wurde, um eine kontinuierliche, reaktionsschnelle Unterstützung über fünf Neigungsstufen von 105° bis 160° zu bieten. Die Bionic FlexFit-Rückenlehne ist höhenoptimiert, um die gesamte Länge einer höheren Wirbelsäule bei jeder Haltungsänderung zu erfassen.
Maxis ist in drei Konfigurationen erhältlich: Maxis Manual (manuelle Lendenwirbelstütze) für einen einfachen Einstieg, Maxis Electric (motorisierte Lendenwirbelstütze) für eine mühelose Einstellung und Maxis Airflow (motorisierte Lendenwirbelstütze mit hochwertigem Gabriel-Stoff) für Benutzer, die Leistung und Raffinesse miteinander verbinden möchten. Alle drei sind in Graphite oder Glacier erhältlich. LiberNovo bringt gleichzeitig den Omni SE auf den Markt, eine schlankere, manuell einstellbare Version seines Flaggschiffs, und den Omni Pro, der zusätzlich eine aktive Sitzbelüftung für lange Arbeitssitzungen bietet.
Alle drei Produkte werden offiziell am 16. Juni 2026 eingeführt. Der Vorverkauf von Deposit beginnt am 13. Mai in der gesamten EU und läuft bis zum 16. Juni. Gegen eine rückzahlbare Anzahlung von 10 € erhalten Sie einen 30 €-Rabattgutschein, der für Bestellungen ab 1.000 € bis zum 31. Dezember 2026 gilt, sowie eine einjährige Garantieverlängerung für Bestellungen, die bis zum 31. Juli abgeschlossen werden. Alle Einkäufe fallen unter das EU-Verbraucherschutzrecht, das ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Lieferung vorsieht. Kautionen können bis zum 30. August zurückerstattet werden; danach verfallen die Kautionen und die damit verbundenen Rabattcodes. Gestaffelte Geschenkbündel belohnen Bestellungen ab 600 € aufwärts.
Über LiberNovo
LiberNovo ist eine ergonomische Premium-Marke, die Pionierarbeit leistet: Dynamic Ergonomics, eine Designphilosophie, die auf dem Grundsatz beruht, dass Ihre Umgebung niemals gegen Sie arbeiten sollte. Durch firmeneigene Technologien wie die Bionic FlexFit-Rückenlehne und automatische Neigungssysteme passen sich die Produkte von LiberNovo kontinuierlich an jede Veränderung der Bewegungs- und Arbeitsweise des Menschen an.
Weitere Informationen finden Sie unter www.libernovo.com.
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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.