Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

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IfW hält an BIP-Prognose fest – Iran-Krieg drückt jedoch auf Perspektiven

12.06.2026


Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet trotz der Belastungen durch den Krieg im Nahen Osten weiterhin mit einem leichten Wachstum der deutschen Wirtschaft. In seiner Sommerprognose bestätigt das Institut für das laufende Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,8 Prozent. Zugleich werden die mittelfristigen Aussichten vorsichtiger eingeschätzt: Für 2027 senkten die Kieler Ökonomen ihre Prognose von bislang 1,4 auf nun 1,0 Prozent.

Als zentralen Belastungsfaktor nennt IfW-Präsident Moritz Schularick die Folgen des Iran-Kriegs. Der Anstieg der Rohstoffpreise erweise sich als hartnäckig und belaste die wirtschaftliche Dynamik voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinein. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt auch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das ebenfalls auf den dämpfenden Effekt höherer Energie- und Rohstoffkosten verweist.

Nach Einschätzung des IfW wird die Konjunktur derzeit vor allem von der Finanzpolitik gestützt. Expansive Impulse aus öffentlichen Konsum- und Investitionsausgaben sollen einen Teil der Schwäche in anderen Bereichen kompensieren. Von den traditionell starken Wachstumstreibern der deutschen Wirtschaft – Exporten und Unternehmensinvestitionen – seien hingegen bislang kaum Anzeichen für eine kräftige Erholung zu erkennen, wie sie für frühere Aufschwungphasen typisch gewesen sei. Die Beschäftigungsperspektiven bewertet das Institut entsprechend verhalten.

Zwar hätten sich die Ausfuhren zuletzt stabilisiert, doch spricht das IfW nach den Rückgängen der vergangenen Jahre weiterhin nicht von einer dynamischen Exporterholung. Konjunkturexperte Stefan Kooths warnt in diesem Zusammenhang vor einer schwindenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit: Diese Entwicklung dürfte nach seiner Einschätzung weitere Verluste an Weltmarktanteilen nach sich ziehen. Im Vergleich zu früheren Aufschwüngen fielen die erwarteten Zuwächse insgesamt mager aus, und ohne tiefgreifende Reformen zur Stärkung des Standorts drohe die deutsche Wirtschaft in ein Umfeld nachlassender Wachstumskräfte abzugleiten.