Antike chinesische Zivilisation und fortschrittliche Fertigung treiben Henans neue Wirtschaft an

12.05.2026

PEKING, 12. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Ein Bericht der China Daily: 

Von fortschrittlicher Fertigung bis hin zur Erhaltung des kulturellen Erbes zeigt die zentralchinesische Provinz Henan ein neues Modell einer hochwertigen Entwicklung, die von Innovation, Offenheit und kulturellem Vertrauen getragen wird.

A spread from China Daily showcases the high-quality development of Henan’s cultural industry.

In der Stadt Luoyang ist die Luoyang Bearing Group (LYC) zu einem Symbol für den industriellen Wandel der Provinz geworden. Ihre hochwertigen Lager kommen heute in großem Umfang in der Offshore-Windkraft, in Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, in der Luft- und Raumfahrt sowie in Schildvortriebsmaschinen zum Einsatz und ersetzen Produkte, die einst von ausländischen Herstellern beherrscht wurden.

Einer der wichtigsten Durchbrüche des Unternehmens war die Entwicklung von Hauptwellenlagern für Offshore-Windturbinen mit 16 Megawatt, die auf der weltweit ersten in Serie gefertigten 16-MW-Offshore-Windturbinenplattform installiert wurden. LYC ist außerdem im Bereich der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben rasch gewachsen und liefert Radnabenlager an führende chinesische Automobilhersteller, darunter BYD.

In den intelligenten Werkshallen von LYC spiegeln automatisierte Produktionslinien sowie digitale Prüfsysteme Henans umfassendes Bestreben wider, intelligente Fertigung, umweltfreundliche Produktion und industrielle Modernisierung voranzutreiben.

Mehr als 100 Kilometer von Luoyang entfernt hat sich die Zhengzhou Airport Economy Zone zu einem weiteren Wachstumsmotor entwickelt. Die dort produzierten BYD-Fahrzeuge werden über China-Europa-Güterzüge sowie andere internationale Logistikkanäle exportiert, was die wachsende Rolle Henans in globalen Lieferketten und Clustern für fortschrittliche Fertigung unterstreicht.

Gleichzeitig macht die Provinz ihr reiches historisches Erbe zu einem neuen Motor für Tourismus und kulturelle Belebung.

In den Longmen-Grotten setzen Fachkräfte für Denkmalpflege Georadar, Infrarotdetektoren und 3D-Modellierung ein, um einen der bedeutendsten Kulturschätze Chinas zu schützen. Die UNESCO-Welterbestätte umfasst mehr als 2300 Höhlen und Nischen sowie über 100 000 buddhistische Statuen.

Digitale Innovation verändert zudem den öffentlichen Zugang zum Kulturerbe. Hochpräzise 3D-Kartierung, Virtual-Reality-Rundgänge sowie Online-Ausstellungen ermöglichen einem weltweiten Publikum, Longmen aus der Ferne zu erleben, und helfen jüngeren Generationen, die chinesische Zivilisation besser zu verstehen.

In ganz Henan werden einstige antike Hauptstädte sowie archäologische Stätten durch modernisierte Museen, immersive Kulturerlebnisse und Projekte zum Schutz des kulturellen Erbes neu belebt. Tourismus und Kulturwirtschaft sind zu wichtigen Quellen für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung sowie die Wiederbelebung des ländlichen Raums geworden.

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Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026

Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.