SHANGHAI, 11. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Das 2-GW-Offshore-Windkraftprojekt „Fanshi" der China General Nuclear Power Group (CGN) vor der Küste von Yangjiang in der Provinz Guangdong hat den Vollbetrieb aufgenommen und ist damit Chinas erstes Projekt, bei dem 18-MW-Offshore-Windkraftanlagen in großem Maßstab zum Einsatz kommen. ZPMC errichtete für das Projekt zwei Offshore-Umspannwerke und eine Blindleistungskompensationsanlage, darunter Chinas erste 500-kV-Zwischen-Blindleistungskompensations sstation für einen Offshore-Windpark.
Der Windpark Fanshi besteht aus zwei 1-GW-Anlagen, deren am weitesten entfernte Windkraftanlagen 81 Kilometer vor der Küste in Gewässern mit einer Tiefe von bis zu 53 Metern stehen. Das Projekt umfasst 131 Windkraftanlagen, darunter 33 mit einer Nennleistung von 18 MW – die bislang größten Offshore-Windkraftanlagen, die in China in großem Maßstab zum Einsatz kommen.
Die 500-kV-Zwischenstation zur Blindleistungskompensation von ZPMC spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer stabilen Fernübertragung von Strom vom Offshore-Windpark in das Onshore-Netz. Die Station trägt dazu bei, die technischen Herausforderungen bei der Übertragung großer Mengen von Offshore-Windenergie über große Entfernungen zu bewältigen, indem sie Spannungsverluste reduziert und die Netzstabilität gewährleistet.
Bei voller Auslastung wird das Projekt voraussichtlich jährlich mehr als 6,6 Milliarden kWh sauberen Strom ins Netz einspeisen, was einer Einsparung von etwa 1,92 Millionen Tonnen Standardkohle und einer Vermeidung von rund 5,1 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen entspricht.
Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.