Strategische Aufwertung der Marke GENMA erzielt starke Ergebnisse - Zahlreiche Großaufträge und weltweite Anerkennung für Automatisierungstechnik

15.07.2026

NANTONG, China,/PRNewswire/ -- RAINBOWCO (SZ: 002483), ein weltweit führender Hersteller von High-End-Ausrüstung, gab heute das neueste Geschäftsupdate für seine Marke GENMA bekannt. Seit dem Start einer strategischen Markenauffrischung im September 2025 hat der Geschäftsbereich Terminal-Containerkrane von GENMA in weniger als einem Jahr ein rasantes Wachstum verzeichnet, eine Reihe von Großaufträgen an Land gezogen und für seine GENSMART-Automatisierungstechnologie breite internationale Anerkennung erlangt.

Großaufträge in verschiedenen Märkten

Dank der herausragenden Wettbewerbsfähigkeit seiner Produkte konnte GENMA mehrere wegweisende Aufträge gewinnen. Ein Einzelauftrag über 50 gummibereifte Portalkrane (RTGs) von einem marokkanischen Hafen stellte einen neuen Rekord für GENMA auf dem afrikanischen Markt dar. Paketaufträge für Ship-to-Shore-Krane (STS) und schienengeführte Portalkrane (RMG) aus den Niederlanden sowie STS- und RTG-Pakete aus Indien markieren einen umfassenden Durchbruch sowohl auf dem europäischen High-End-Markt als auch auf dem aufstrebenden südasiatischen Markt.

Insbesondere sicherte sich GENMA den Auftrag für den weltweit größten RTG – 1 über 7, 10+1 automatisierte RTGs –, was das große Vertrauen führender Terminalbetreiber in die Krane und Automatisierungsfähigkeiten von GENMA unterstreicht und die Marktposition der Marke weiter stärkt.

GENSMART-Automatisierung bewährt: Auslieferungen und Aufträge übersteigen 100 Einheiten

Die GENSMART-Automatisierungsplattform von GENMA umfasst Kernlösungen wie AutoRTG, AutoRMG, AutoSTS und Anlagensteuerungssysteme. Sie vereint modernste Technologien wie multimodale Sensordatenfusion, systemübergreifende Dateninteroperabilität, KI-gestützte koordinierte Disposition und Digital-Twin-Management. Die vollautomatisierte Technologie für den externen Lkw-Umschlag ist branchenführend.

Bis heute haben die kumulierten Auslieferungen und vertraglich vereinbarten Aufträge für automatisierte Krane und Nachrüstungsprojekte von GENMA die Marke von 100 Einheiten überschritten, wobei sich die Leistung an Containerterminals von Weltklasse bewährt hat.

„Die Durchbrüche von GENMA auf zahlreichen Märkten in aller Welt sind die direkteste Anerkennung unserer technischen Stärke und unseres Markenwerts. Wir werden unser globales Fertigungs- und Servicenetzwerk weiter ausbauen, um unseren Kunden immer effizientere und intelligentere Lösungen anzubieten", sagte Martin Wu, CEO von RAINBOWCO.

Informationen zu RAINBOWCO

RAINBOWCO ist ein globaler Hersteller von High-End-Ausrüstung mit fünf großen Produktionsstandorten und über 3.900 Mitarbeitern. Das Unternehmen betreibt 29 Servicestandorte in 24 Ländern. Seine Marke GENMA ist ein weltweit führender Anbieter von Hebe- und Umschlaglösungen. Neben Containerkranen für Terminals und Automatisierungslösungen deckt die Marke außerdem folgende Bereiche ab: Werften, Lagerplätze und Anlagen, Offshore-Engineering, Schüttgutumschlag und -förderung sowie hocheffiziente multifunktionale Materialumschlaggeräte.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.genmasolutions.com/

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.