BOCA RATON, Florida, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- Phoenix Tower International („PTI"), ein weltweit führender Anbieter von Infrastruktur für die drahtlose Kommunikation, gab heute den Abschluss einer neuen, länderübergreifenden Finanzierung im Wert von 6,5 Milliarden US-Dollar bekannt. Diese dient dazu, bestehende Kredite zusammenzuführen und erheblichen zusätzlichen finanziellen Spielraum zu schaffen, um das weitere Wachstum in bestehenden sowie neuen Märkten weltweit zu unterstützen.
Die Transaktion umfasst Kreditfazilitäten in Höhe von umgerechnet 5,365 Milliarden US-Dollar, Kreditfazilitäten mit verzögerter Inanspruchnahme in Höhe von umgerechnet 635 Millionen US-Dollar sowie eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 500 Millionen US-Dollar und erstreckt sich auf alle 23 Länder, in denen PTI in Europa, Lateinamerika, der Karibik und den Vereinigten Staaten tätig ist. Die Erlöse aus den Kreditfazilitäten werden verwendet für: (i) die Rückzahlung bestehender Verbindlichkeiten, einschließlich damit verbundener Gebühren und Aufwendungen; (ii) die Finanzierung von Investitionsausgaben und Akquisitionen; und (iii) die Finanzierung des Betriebskapitalbedarfs. Der Abschluss der Transaktion ist für Ende September vorgesehen.
„Diese länderübergreifende Transaktion verschafft PTI die Kapitalstruktur und Flexibilität, um weiterhin in Infrastruktur zu investieren, die Gemeinden weltweit miteinander verbindet. Das starke Interesse der Kreditgeber spiegelt die Disziplin und Weitsicht wider, die unser Wachstum seit über einem Jahrzehnt vorantreiben, während wir unsere Plattform für drahtlose Infrastruktur ausgebaut und unseren Kunden wertschöpfende Lösungen bereitgestellt haben. Wir gehen davon aus, dass die bestehende Netzwerkarchitektur in den kommenden Jahren durch KI-Datenverkehr und den anhaltenden Anstieg des Datenverbrauchs erheblich belastet werden wird. Diese Finanzierung versetzt uns in die Lage, unseren Kunden weltweit weiterhin Dienstleistungen anzubieten und ihnen dabei zu helfen, ihre Ziele in Partnerschaft mit PTI zu erreichen", sagte Dagan Kasavana, Chief Executive Officer von PTI.
„Wir freuen uns sehr, diese Finanzierung in Höhe von 6,5 Milliarden US-Dollar unterzeichnet zu haben – die größte ihrer Art für ein privat geführtes Mastunternehmen in unserer Branche. Die Transaktion spiegelt das Vertrauen wider, das unsere Kreditpartner in PTI setzen, sowie die Stärke unseres Teams bei der Umsetzung in 23 Ländern. Sie wird es uns ermöglichen, unsere Kapitalstruktur zu vereinfachen, die Kreditkosten zu senken und zusätzliches Kapital zur Unterstützung unseres zukünftigen Wachstums zu erschließen. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit einer so starken Kreditgebergruppe, während wir unsere globale Plattform weiter ausbauen", sagte Michael Bremer, Chief Financial Officer von PTI.
Informationen zu Phoenix Tower International
Phoenix Tower International (PTI) ist ein unabhängiges, weltweit tätiges Mobilfunkmastenunternehmen mit Hauptsitz in Boca Raton, Florida (USA). Das Unternehmen besitzt und betreibt mehr als 33.000 Mobilfunkstandorte in 23 Ländern und bietet als neutraler Infrastrukturanbieter allen Mobilfunknetzbetreibern offenen Zugang.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.