METLEN führt die erste Abfallverbrennung in der Protos-ERF-Anlage in Cheshire durch

21.08.2026

ATHEN, Griechenland und LONDON, 21. August 2026 /PRNewswire/ -- METLEN hat den ersten Abfallverbrennungstest in der Protos-Energiegewinnungsanlage erfolgreich durchgeführt, die das Unternehmen für Encyclis in Cheshire entwickelt. Die erste Feuerung ist ein wichtiger Meilenstein, der bestätigt, dass die hochmoderne Anlage nun in die letzte Phase der Heißinbetriebnahme eingetreten ist.

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Sobald Protos ERF voll in Betrieb ist, wird die Anlage jährlich 500.000 Tonnen nicht recycelbaren Abfall verarbeiten und dabei bis zu 49,9 MW Grundlaststrom erzeugen – genug, um bis zu 90.000 Haushalte mit Strom zu versorgen.

Das Verfahren trägt zur Kreislaufwirtschaft bei, indem es Ressourcen aus Haus- und Gewerbeabfällen zurückgewinnt, die nach dem Recycling übrig bleiben (Restmüll). Neben der Erzeugung von Grundlaststrom wird die Bodenasche aus dem Verbrennungsprozess zu Sekundärzuschlagstoffen für den Bau verarbeitet, und Eisen- sowie Nichteisenmetalle werden zur Wiederverwendung gewonnen.

METLEN fungiert bei diesem Projekt als strategischer Turnkey-Partner und übernimmt im Auftrag von Encyclis sowie in Zusammenarbeit mit der Standardkessel Baumgarte GmbH die Planung und Ausführung. Das Projekt war das erste Energiegewinnungsprojekt aus Abfall des Unternehmens und war mit zahlreichen technischen Herausforderungen und Komplexitäten verbunden. Die erfolgreiche Durchführung des ersten Testverbrennungslaufs mit Abfall wurde dank der fundierten Fachkompetenz der METLEN-Mitarbeiter ermöglicht – und dies trotz der zeitlichen und finanziellen Herausforderungen, die während der Projektdurchführung auftraten und auf die das Unternehmen bereits ausführlich eingegangen ist.

Der erste Abfallverbrennungsprozess im Rahmen dieses komplexen Projekts bestätigt die Vorteile der Zusammenführung der ehemaligen M Renewables- und M Power-Projekte unter dem Dach der einheitlichen M RESET-Plattform.

In einem für den europäischen Bau- und Energieinfrastruktursektor besonders anspruchsvollen Umfeld, das in den letzten Jahren durch steigende Materialkosten, Engpässe in der Lieferkette und wachsende Herausforderungen bei der Umsetzung komplexer Projekte geprägt war, bestätigt METLEN mit M RESET erneut, dass es zu den wenigen Unternehmen gehört, die in der Lage sind, komplexe thermische Kraftwerksprojekte trotz widriger Umstände diszipliniert und beharrlich umzusetzen und sich damit den Respekt des Marktes zu verdienen.

Die Umstrukturierung von M RESET und die Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte bilden eine solide Grundlage für die Fortsetzung der langjährigen Erfolgsgeschichte des Unternehmens in dieser Branche. Gleichzeitig werden vor der Umsetzung jedes neuen thermischen Kraftwerksprojekts alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine Fertigstellung „termingerecht und im Rahmen des Budgets" sicherzustellen – ganz im Sinne des seit jeher geltenden Mottos des Unternehmens.

METLEN ist seit mehr als einem Jahrzehnt stark auf dem britischen Energiemarkt vertreten und hat bereits über 90 Projekte abgeschlossen oder führt diese derzeit durch, darunter Photovoltaikparks, Batteriespeichersysteme, Netzausbauarbeiten sowie gasbefeuerte Spitzenlastkraftwerke, eine Synchronkondensatoranlage und zwei HGÜ-Umrichterstationen im Rahmen des wegweisenden EGL1-Projekts.

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.