Huda Beauty hebt seine ikonische Easy-Bake-Reihe auf die nächste Stufe – mit den bislang leuchtendsten Pink- und Fliedertönen der Puder-Kollektion
DUBAI, Vereinigte Arabische Emirate, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- Heute tut sich Huda Beauty mit dem Weltstar Cardi B zusammen, um Ultra Snatched auf den Markt zu bringen – eine markante neue Erweiterung der ikonischen Easy-Bake-Linie der Marke.
Mit Huda Kattan und Cardi B in den Hauptrollen präsentiert die Markteinführung eine frische Farbpalette aus Rosa und Flieder, die darauf ausgelegt ist, die aufhellende, straffende und kaschierende Wirkung der Easy Bake Loose Setting Powder Duos und Easy Bake Pressed Powders auf ein neues Niveau zu heben.
Inspiriert von Hudas und Cardis gemeinsamer Liebe zu auffälligem, transformativem Glamour kombiniert Ultra Snatched teintaufhellende Rosatöne mit kühlen Fliedertönen für einen sichtbar strahlenderen, strafferen Look. Das Ergebnis? Das für Huda Beauty typische Airbrush-Finish – jetzt noch intensiver.
DIE SNATCHED-BADDIES-KAMPAGNE
Zur Einführung von Ultra Snatched hat sich Huda Beauty mit Cardi B für „Snatched Baddies" zusammengetan – eine verspielte, energiegeladene Kampagne, die zwei Beauty-Ikonen vereint, die dafür bekannt sind, Glamour auf ihre ganz eigene Art zu leben.
Cardi hat gemeinsam mit Huda die kreative Gestaltung mitgeprägt und der Kampagne ihre typische Baddie-Energie verliehen: selbstbewusst, kompromisslos, verspielt und immer bereit für einen fetten Beat. Die Partnerschaft vereint die unterschiedlichen Welten von Huda und Cardi durch ihre gemeinsame Überzeugung, dass Schönheit Spaß machen, ausdrucksstark sein und sich niemals scheuen sollte, über die Stränge zu schlagen.
Die filmreife Kampagne spielt mit dem ultimativen Rollentausch: Huda und Cardi tauschen ihre Leben. Während ihre Welten aufeinanderprallen, zeigt die Kampagne die transformierende Kraft der Ultra-Snatched-Routine – mit jeder Menge Persönlichkeit, Humor und jeder Menge Glamour.
„Snatched Baddies" wird in den sozialen Medien, im Digitalbereich und in den Geschäften eingeführt und verleiht einer der ikonischsten Produktreihen von Huda Beauty eine neue Attitüde.
DIE KOLLEKTION
Easy Bake Loose Setting Powder Duos | 43 USD
Die ikonische Easy-Bake-Formel erhält ein Ultra-Snatched-Upgrade. Jedes Duo enthält zwei aufeinander abgestimmte, ultrafeine lose Puder, die einzeln oder miteinander vermischt getragen werden können, um den Aufhellungseffekt individuell anzupassen. Ein verstellbarer Wahlschalter erleichtert die Auswahl des Farbtons – oder das Mischen beider.
Die Formel bietet bis zu 18 Stunden Halt mit einem Flashback-freien, airbrushed-Finish.
Easy Bake Pressed | 40 USD
Easy Bake Pressed erhält die Ultra-Snatched-Behandlung mit zwei aufhellenden Farbtönen, die den Teint sofort straffen und perfektionieren.
Das superfeine, handliche Puder sorgt bis zu 12 Stunden lang für Glanzkontrolle mit einem glatten, airbrushed-matten Finish, das niemals maskenhaft wirkt.
HOLEN SIE SICH ULTRA SNATCHED
Tragen Sie das Easy Bake Loose Setting Powder Duo mithilfe der Snatch-Map-Technik von Huda Beauty strategisch auf, um den Teint aufzuhellen und zu straffen. Tragen Sie anschließend Easy Bake Pressed darüber auf, um die Leuchtkraft zu verstärken und das glatte, gestraffte, airbrushed-Finish zu fixieren.
Ansprechpartner für die Medien:
Andrew Durling
andrew.durling@hudabeauty.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.