GUANGZHOU, China, 17. Juli 2026 /PRNewswire/ -- 30 Millionen Menschen vertrauen uns – Qualität ist unser Antrieb. Am 16. Juli veranstaltete die GAC Group in ihrem Werk die Dankesveranstaltung für 30 Millionen Kunden. An der Veranstaltung nahmen Führungskräfte aus der Provinz Guangdong, der Stadt Guangzhou und dem Bezirk Panyu teil; Fu Bingfeng, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Generalsekretär des chinesischen Automobilherstellerverbands; Feng Xingya, Vorsitzender der GAC Group; Xia Xianqing, President der GAC Group; sowie weitere Mitglieder der Führungsriege, Industriepartner, Zulieferer, Händler, Kundenvertreter aus dem In- und Ausland, Arbeitnehmervertreter und Medienvertreter.
Während der Feier wurden die Produktionsstandorte von GAC im Ausland per Live-Video zugeschaltet. Das Werk in Thailand feierte die Auslieferung des 10.000sten Fahrzeugs, im indonesischen Werk lief ein neues Modell vom Band, und das österreichische Werk in Graz nahm offiziell die Serienproduktion des AION UT auf. Der Höhepunkt war erreicht, als der GAC M8 PHEV mit Rechtslenkung – der im Ausland als GN8 vertrieben wird – als 30-millionstes Fahrzeug auf die Bühne rollte. Feng Xingya überreichte die Schlüssel an den thailändischen Kunden Tony Jaa, ein weltweit bekannter Actionstar und in Thailand eine bekannte Persönlichkeit. Dieser Moment stand nicht nur für eine Zahl, sondern auch für das gegenseitige Vertrauen und den gemeinsamen Weg von GAC und seinen Nutzern weltweit.
Die 30-millionste Auslieferung markiert einen wichtigen Meilenstein in der 29-jährigen Unternehmensgeschichte von GAC. Hinter dieser Zahl verbirgt sich das Vertrauen von zig Millionen Kunden, das Bekenntnis von GAC zu Qualität und Sicherheit, sein Engagement für Elektrifizierung und intelligente Technologien sowie ein Spiegelbild des Wandels der chinesischen Automobilindustrie weg von der reinen Größenorientierung hin zur Wertschöpfung.
GAC gilt seit Langem als Vorreiter der Globalisierung der chinesischen Automobilindustrie und expandiert seit 2013 ins Ausland. Allein im ersten Halbjahr 2026 exportierte GAC über 120.000 Fahrzeuge, was einem Anstieg von 132 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Bis heute erstreckt sich die weltweite Präsenz von GAC auf 110 Länder und Regionen auf fünf Kontinenten und umfasst ein Netzwerk aus über 746 Vertriebs- und Servicestellen, 7 Produktionsstätten im Ausland sowie 9 Ersatzteillager. Die kumulierten Exportzahlen haben die Marke von 540.000 Einheiten überschritten, und der weltweite Einfluss der Marke GAC nimmt weiter zu.
Um seinen 30 Millionen Kunden weltweit seine Dankbarkeit auszudrücken, hat GAC offiziell die Kampagne „30 Millionth Vehicle Roll-off • Renewed Gratitude Season" mit Sonderangeboten gestartet, die weltweit in allen Regionen eingeführt werden.
Weitere Informationen zu GAC finden Sie auf: https://www.gacgroup.com/en oder folgen Sie uns in den sozialen Medien.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.