FP Markets: Das Ende der Ära der „Forward Guidance"

09.07.2026

LIMASSOL, Zypern, 9. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Das Sintra-Forum der Europäischen Zentralbank (EZB) fand kürzlich vom 29. Juni bis zum 1. Juli statt. Zu den Teilnehmern gehörten mehrere hochrangige Vertreter der Zentralbanken, die sich jedoch alle davor hüteten, einen Ausblick auf die künftige Zinsentwicklung zu geben.

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Der Chairman der Federal Reserve (Fed), Kevin Warsh, die EZB-Präsidentin Christine Lagarde, der Gouverneur der Bank of England (BoE), Andrew Bailey, und der Gouverneur der Bank of Canada (BoC), Tiff Macklem, zeigten sich geschlossen gegen die „Forward Guidance" und forderten ein koordiniertes Umdenken in Bezug auf ihren Umgang mit den Märkten.

Warsh – ein langjähriger Verfechter einer Reform der Fed – lehnte es bei seiner ersten Pressekonferenz als Vorsitzender am 17. Juni ausdrücklich ab, eine Forward Guidance abzugeben, und begrub diese Idee beim EZB-Forum endgültig. Er merkte an, dass eine Vorabverpflichtung auf einen bestimmten Kurs die Zentralbank in eine schwierige Lage bringt, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern – eine Ansicht, die viele seiner Kollegen weltweit teilen.

Lagarde von der EZB äußerte ähnliche Vorbehalte und sagte, sie habe sich in der Vergangenheit durch die Forward Guidance „gebunden und gezwungen" gefühlt. Bailey von der BoE schloss sich Lagardes Bedenken an und erklärte, dass „Forward Guidance mit der Zeit ziemlich problematisch wird", und fügte hinzu, dass es „viel einfacher ist, sie einzuführen, als sie wieder abzuschaffen". Macklem von der BoC schloss sich seinen Kollegen an und neigte zunehmend zu der Ansicht, dass es nicht mehr tragbar sei, den Märkten einen sehr genau vorgegebenen Kurs vorzugeben.

Obwohl Einigkeit herrschte, erklärte Lagarde, dass die Kursänderung der EZB eher für mehr Transparenz darüber sorgen würde, wie die Zentralbank eingehende Daten interpretiert, als dass sie eine vollständige Abkehr von der Guidance darstelle – eine Praxis, die sie als „Framework Guidance" bezeichnete.

Aaron Hill, Chief Market Analyst bei FP Markets , erklärte: „Die Abkehr von expliziten Forward Guidance-Signalen, an die ich – und viele Anleger – mich im Laufe der Jahre gewöhnt habe, bedeutet, dass wir faktisch von einem Transparenzkonzept à la Bernanke zurück in die Greenspan-Ära gewechselt sind. Da die Entscheidungsträger diese neue Art der Kommunikation verfolgen, werden sich die Marktteilnehmer mit einer Situation konfrontiert sehen, in der sich der Fokus auf die Rohdaten verlagert. Da es keine Leitlinien mehr gibt, müssen wir natürlich raten, wie eine Zentralbank auf neue Daten reagieren könnte, was die Volatilität rund um das Risiko von Tier-1-Ereignissen erhöhen wird."

Informationen zu FP Markets:

FP Markets ist ein weltweit tätiger, mehrfach regulierter und preisgekrönter Broker, der 2005 in Sydney, Australien, gegründet wurde. Der Broker bietet über 10.000 CFD-Instrumente in sieben Anlageklassen an, die auf branchenführenden Plattformen verfügbar sind, darunter (MetaTrader 4), (MetaTrader 5), (TradingView) und (cTrader).

FP Markets unterliegt der Aufsicht der australischen Wertpapier- und Investitionskommission (ASIC), der zyprischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (CySEC), der Finanzaufsichtsbehörde (FSA) der Seychellen, der Finanzaufsichtsbehörde (FSCA) Südafrikas sowie der Kapitalmarktaufsichtsbehörde (CMA) Kenias.

Weitere Informationen finden Sie auf www.fpmarkets.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.