KOPENHAGEN, Dänemark, 16. Juli 2026 /PRNewswire/ -- ATLANT 3D gab heute bekannt, dass das Unternehmen einen Auftrag eines weltweit führenden KI-Hyperscalers für seine Plattform NANOFABRICATOR® LITE erhalten hat Das System wird das KI-gestützte Materialforschungslabor des Kunden unterstützen und so die schnelle experimentelle Herstellung und Validierung von KI-generierten Materialien sowie die Erzeugung von Versuchsdaten für einen rekursiven Innovationsprozess ermöglichen. Der Auftrag spiegelt die wachsende Nachfrage der Industrie nach integrierten Arbeitsabläufen wider, die computergestütztes Materialdesign mit experimenteller Validierung verbinden.
Da KI die Entdeckung von Materialien der nächsten Generation beschleunigt, besteht eine der größten Herausforderungen darin, KI-generierte Vorhersagen schnell experimentell zu validieren. ATLANT 3D begegnet dieser Herausforderung mit seiner Full-Stack-Plattform für Materialinnovation, die KI-gestützte Material-Workflows, die DALP®-OS-Software, die Fertigung auf atomarer Ebene, die schnelle experimentelle Validierung und die skalierbare A-Hub-Infrastruktur zu einem nahtlosen Innovations-Workflow integriert. Durch die Verknüpfung der KI-gestützten Materialforschung mit experimenteller Validierung und der Skalierung der Fertigung ermöglicht ATLANT 3D Forschern und der Industrie, den gesamten Innovationszyklus im Bereich der Materialentwicklung zu beschleunigen.
„Künstliche Intelligenz verändert die Art und Weise, wie neue Materialien entdeckt werden. Die nächste Herausforderung besteht darin, diese digitalen Vorhersagen in physische Materialien und Bauelemente umzusetzen. Die Full-Stack-Plattform für Materialinnovation von ATLANT 3D verbindet KI-gestütztes Design mit der Verarbeitung auf atomarer Ebene, experimenteller Validierung und der Skalierung der Fertigung und hilft Innovatoren dabei, den Weg von der computergestützten Entdeckung zur Innovation in der Praxis drastisch zu beschleunigen." – Dr. Maksym Plakhotnyuk, CEO und Gründer von ATLANT 3D
Das KI-gesteuerte Materialentdeckungslabor des Kunden soll die Forschung in den Bereichen Halbleiter, fortschrittliche Verpackungstechnologien, Photonik, Energietechnologien, Quantentechnologien und anderen aufstrebenden Anwendungsbereichen vorantreiben, indem es einen schnellen Wechsel zwischen KI-generierten Materialentwürfen und experimenteller Validierung ermöglicht.
Dieser Auftrag untermauert einmal mehr die Strategie von ATLANT 3D, eine Full-Stack-Plattform für Materialinnovation bereitzustellen, die eine Brücke zwischen KI-gesteuerter Materialentdeckung, experimenteller Validierung und skalierbarer Fertigung schlägt.
Informationen zu ATLANT 3D
ATLANT 3D ist ein Deep-Tech-Unternehmen, das KI-gesteuerte Innovationen im Bereich fortschrittlicher Werkstoffe und die Fertigung auf atomarer Ebene ermöglicht. Das Unternehmen hat eine Fertigungsplattform auf atomarer Ebene entwickelt, die eine präzise, programmierbare Steuerung der Materie Atom für Atom® ermöglicht, um digitale Materialentwürfe in die physische Realität umzusetzen. Mit seiner Plattformtechnologie und Infrastruktur definiert ATLANT 3D eine neue Kategorie für „Physical AI for Matter".
Weitere Informationen finden Sie unter www.atlant3d.com.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.