Aufbauend auf dem Erfolg der ersten Ausgabe 2025 kehrt die MWC Doha noch stärker zurück und schließt sich mit der ITU zusammen, um eine globale Plattform zu schaffen, die Industrie und politische Entscheidungsträger zusammenbringt.
LONDON, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- Die GSMA und die International Telecommunication Union (ITU) gaben heute bekannt, dass die MWC26 Doha parallel zur ITU Plenipotentiary Conference (PP-26) stattfinden wird. Die PP-26 ist das höchste Entscheidungsgremium der ITU, der Organisation der Vereinten Nationen für digitale Technologien. Diese einzigartige gemeinsame Veranstaltung wird die führenden Persönlichkeiten aus Politik, internationalen Institutionen und Wirtschaft, die den digitalen Sektor prägen, zu einem entscheidenden Monat des Austauschs über digitale Politik und der Präsentation von Konnektivitätslösungen in Doha zusammenbringen.
Die MWC26 Doha findet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie (MCIT) von Katar vom 8. bis 10. November 2026 im Doha Exhibition and Convention Center (DECC) statt. Die ITU PP-26 findet vom 9. bis 27. November 2026 im DECC statt; Gastgeber ist die Communications Regulatory Authority (CRA), die Regulierungsbehörde für Telekommunikation von Katar.
Nach dem durchschlagenden Erfolg der Premiere im vergangenen Jahr und im Einklang mit der „Digital Agenda 2030" und der „Qatar National Vision 2030" wird die MWC26 Doha das globale Ökosystem in den Bereichen Messe, Vordenkerrolle und Politik zusammenbringen. Das GSMA-Ministerprogramm kehrt zum MWC Doha zurück, um die Prioritäten im Bereich der digitalen Governance und der Investitionen festzulegen, die die nächste Phase der Konnektivität unterstützen. Dies knüpft an das wegweisende Debüt im vergangenen Jahr an, an dem 60 Delegationen aus 49 Ländern und 11 zwischenstaatlichen Organisationen teilnahmen.
Die Ausstellungsfläche des MWC befindet sich direkt neben dem PP-26-Bereich, sodass die Teilnehmenden der PP-26 aus erster Hand erleben können, wie fortschrittliche Konnektivität, KI-gestützte Lösungen und digitale Infrastruktur das Wirtschaftswachstum und den gesellschaftlichen Fortschritt weltweit vorantreiben.
Die ITU vereint 194 Mitgliedstaaten und über 1.000 Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstitute sowie regionale und internationale Organisationen. Die ITU spielt eine entscheidende Rolle bei der Koordinierung der weltweiten Nutzung des Funkfrequenzspektrums und der Satellitenbahnen, bei der Entwicklung von Telekommunikationsstandards sowie bei der Förderung einer flächendeckenden Vernetzung und einer nachhaltigen digitalen Transformation. Die Plenipotentiary Conference, die Bevollmächtigtenkonferenz dert ITU, tritt alle vier Jahre zusammen, um die allgemeine strategische Ausrichtung der ITU festzulegen, ihre Finanzpläne zu genehmigen und die Amtsträger der ITU, die Mitgliedstaaten des Rates sowie die Mitglieder des Funkreglementausschusses zu wählen.
Sowohl die GSMA als auch die ITU setzen sich für die Vernetzung der Welt ein und arbeiten bereits zusammen, um die globale Konnektivität in den Bereichen Politik, Normen und Frequenzmanagement voranzutreiben. Die gemeinsame Ausrichtung ergänzt beide Veranstaltungen und wird dazu führen, dass in Doha die bislang größte Zusammenkunft von Führungskräften aus der Digitalbranche stattfindet, die jemals im Rahmen einer der beiden Veranstaltungen stattgefunden hat.
MWC26 Doha – Registrierung
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.