NEW YORK, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die Bank of New York Mellon Corporation („BNY") (NYSE: BNY), ein weltweit tätiges Finanzdienstleistungsunternehmen, hat ihre Finanzergebnisse für das zweite Quartal 2026 veröffentlicht. Die Gewinnmitteilung des Unternehmens sowie die Präsentation zum Quartalsbericht und weitere Dokumente zum Geschäftsergebnis sind unter www.bny.com/investorrelations verfügbar. Die Unternehmensleitung wird heute um 11:00 Uhr ET eine Telefonkonferenz sowie einen zeitgleich stattfindenden Live-Audio-Webcast veranstalten. Diese Telefonkonferenz und der Audio-Webcast enthalten zukunftsgerichtete Aussagen und können weitere wesentliche Informationen beinhalten.
Zugang zur Telefonkonferenz und zum Audio-Webcast
Investoren und Analysten, die an der Telefonkonferenz und dem Audio-Webcast teilnehmen möchten, können dies tun, indem sie die Nummer +1 800-330-6730 (USA) oder +1 646-769-9500 (international) wählen und den Zugangscode eingeben: 200200 oder indem sie sich bei www.bny.com/investorrelations einloggen .
Aufzeichnungen der Telefonkonferenz und des Audio-Webcasts
Eine archivierte Version der Telefonkonferenz und des Audio-Webcasts zum zweiten Quartal wird ab dem 15. Juli 2026, ca. 15:00 Uhr ET, bis zum 14. August 2026 unter www.bny.com/investorrelations verfügbar sein.
Informationen zu BNY
BNY ist ein globales Finanzdienstleistungsunternehmen im Herzen der weltweiten Kapitalmärkte. Seit mehr als 240 Jahren arbeitet BNY partnerschaftlich mit seinen Kunden zusammen und nutzt dabei sein Fachwissen und seine Plattformen, um ihnen zu helfen, effizienter zu arbeiten und ihr Wachstum zu beschleunigen. Heute betreut BNY über 90 % der Fortune-100-Unternehmen und nahezu alle der 100 weltweit führenden Banken. BNY unterstützt Regierungen bei der Finanzierung lokaler Projekte und arbeitet mit über 90 % der 100 größten Pensionsfonds zusammen, um die Investitionen von Millionen von Menschen zu sichern. Zum 30. Juni 2026 verwaltet BNY ein Vermögen von 62,6 Billionen US-Dollar in Verwahrung und/oder Verwaltung sowie ein verwaltetes Vermögen von 2,2 Billionen US-Dollar.
BNY ist die Unternehmensmarke der Bank of New York Mellon Corporation (NYSE: BNY). BNY hat seinen Hauptsitz in New York City und wurde von Fortune zu einem der „World's Most Admired Companies" sowie von Fast Company zu einem der „Best Workplaces for Innovators" gekürt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bny.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn oder besuchen Sie den BNY Newsroom, um die neuesten Unternehmensnachrichten zu erhalten.
Kontakt:
Investoren
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+1 212 298 1480
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Pressekontakt
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.