Bilfinger verlängert Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Thomas Schulz um weitere 5 Jahre

11.08.2026
  • Vertrag des Vorstandsvorsitzenden bis 2032 verlängert
  • Zeichen für Kontinuität und Stabilität bei Bilfinger

MANNHEIM, Deutschland, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Thomas Schulz bis Ende Februar 2032 zu verlängern. Er führt das Unternehmen seit 2022 als Vorstandsvorsitzender.

Bilfinger Group CEO Thomas Schulz

Der Aufsichtsratsvorsitzende Eckhard Cordes erklärt: „Thomas Schulz hat Bilfinger in den vergangenen Jahren fundamental transformiert. Unter seiner Führung hat das Unternehmen seine Marktpositionierung grundlegend erweitert, die operative Exzellenz signifikant verbessert und das profitable Wachstum kontinuierlich gesteigert. Mit der Verlängerung seines Vertrages setzt der Aufsichtsrat ein klares Signal der Kontinuität und Stabilität zum Nutzen unserer Kunden, Mitarbeitenden und Aktionäre."

Seit seinem Amtsantritt am 1. März 2022 hat Thomas Schulz Bilfinger konsequent auf profitables Wachstum und nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet. Unter seiner Führung hat sich der Umsatz des Konzerns signifikant erhöht, während sich die EBITA-Marge nahezu verdreifacht hat. Auch die Entwicklung der Bilfinger-Aktie spiegelt diesen positiven Geschäftsverlauf wider, sodass Bilfinger im Juni 2025 in den STOXX Europe 600 aufgenommen wurde, nachdem das Unternehmen bereits 2024 in den MDAX zurückgekehrt war.

„Bilfinger befindet sich auf einem nachhaltig profitablen Wachstumskurs. Wir haben unsere Strategie konsequent umgesetzt und eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung geschaffen", sagte Thomas Schulz. „Mein Dank gilt dem Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen sowie unseren Mitarbeitenden, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise maßgeblich zu dieser erfolgreichen Geschäftsentwicklung beigetragen haben. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem gesamten Team die Umsetzung unserer Strategie weiter voranzutreiben."

Thomas Schulz verfügt über langjährige internationale Managementerfahrung in börsennotierten Industriekonzernen. Vor seinem Wechsel zu Bilfinger war er von 2013 bis 2022 als Group CEO von FLSmidth A/S, Kopenhagen, tätig. Davor bekleidete er verschiedene Führungspositionen bei Sandvik AB und Svedala Industri AB. Er ist promovierter Bergbauingenieur der RWTH Aachen.

Bilfinger ist ein international tätiger Industriedienstleister mit der klaren Vision, die Nr. 1 für seine Kunden bei der Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit in der Prozessindustrie zu sein. Dabei deckt das umfassende Leistungsportfolio von Bilfinger die gesamte Wertschöpfungskette von Consulting & Engineering über Vorfertigung & Installation, Zugangslösungen & Isolierung sowie Services zur Steigerung der Anlagenleistung ab.

Das Unternehmen erbringt seine Leistungen in drei geografischen Segmenten: Western Europe, Central Europe und International und ist damit überwiegend in Europa, in Nordamerika und im Mittleren Osten aktiv. Die Kunden aus der Prozessindustrie kommen insbesondere aus den Märkten Chemie & Petrochemie, Energie, Öl & Gas sowie Pharma & Biopharma. Mit seinen etwa 31.000 Mitarbeitenden hält der Konzern höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards ein und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 5,4 Milliarden €. Um seine Ziele zu erreichen, hat Bilfinger zwei strategische Hebel identifiziert: die Operative Exzellenz zur kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Effizienz und Leistung und die Markterweiterung zur Stärkung der Kundenausrichtung und um Bilfinger als bevorzugten Partner zu etablieren.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.