
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut im Nachhinein für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzpraxis grundlegend infrage gestellt. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um eine Deutsche, die 2022 und 2023 mit Fernbussen und der Bahn zwischen ihrem damaligen Wohnort Wien und München pendelte und dabei mehrfach von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Ihre Klage war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München abgewiesen worden, in der Berufung gab ihr der VGH nun Recht.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Bundesinnenministerium die wiederholte Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet hatte. Für die jeweils sechsmonatigen Verlängerungszeiträume – konkret von November 2021 bis Mai 2022 sowie von November 2022 bis Mai 2023 – wäre nach Auffassung des Gerichts eine neue, ernsthafte Bedrohung erforderlich gewesen. Aus den Anordnungsschreiben sei eine solche Bedrohungslage jedoch „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.
Insbesondere die Argumentation mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder der Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge reichte dem Gericht nicht aus, um den Eingriff in die eigentlich kontrollfreien Binnengrenzen der Schengen-Zone zu rechtfertigen. Nach der EuGH-Rechtsprechung könne sich die Bundesregierung zudem nicht pauschal auf den Schutz der nationalen Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die innere Sicherheit berufen, um die verlängerten Kontrollen zu legitimieren. Die Entscheidung reiht sich in ein früheres Urteil des VGH ein: Bereits vor gut einem Jahr hatte das Gericht einem Österreicher Recht gegeben, der sich gegen eine Kontrolle in einem Zug in Bayern im Juni 2022 gewehrt hatte.
Unmittelbare Auswirkungen auf die aktuell weiter praktizierten Grenzkontrollen hat das neue Urteil nach Gerichtsangaben vorerst nicht. Es ist zudem noch nicht rechtskräftig; der Bundesregierung steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Gleichwohl erhöht die wiederholte Rüge aus München den juristischen und politischen Druck auf Berlin, die Begründungen für Eingriffe in die Schengen-Freizügigkeit enger an den Vorgaben des EU-Rechts auszurichten und die Praxis an der deutsch-österreichischen Grenze auf den Prüfstand zu stellen.

Der boomende Glücksspiel-Schwarzmarkt in Deutschland verschärft den Druck auf Politik, Behörden und regulierte Anbieter. Automatenhersteller und -betreiber berichten von einem massiven Abwandern der Spieler in illegale Angebote, während Suchtexperten vor den sozialen und finanziellen Folgen warnen. Obwohl der Staat auf Bundes- und Länderebene das Problem erkannt hat, wächst die Kritik, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Schattenmarkt wirksam einzudämmen.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, fordert schärfere Kontrollen und eine konsequentere Regulierung. Illegale Märkte müssten entschlossen bekämpft werden, zugleich solle das legale Angebot begrenzt werden, etwa durch größere Mindestabstände zwischen Spielhallen und Wettbüros. Fiedler verweist auf die hohen sozialen Kosten: Glücksspielsucht sei aus Sicht der Betroffenen die „teuerste Suchterkrankung“ und führe häufig zu Überschuldung, sozialem Abstieg sowie Beschaffungs- und Begleitkriminalität.
Auch der Bundessuchtbeauftragte Hendrik Streeck warnt vor dem hohen Suchtpotenzial. Schätzungen zufolge entwickeln in Deutschland rund 1,2 Millionen Menschen ein problematisches oder pathologisches Spielverhalten. Existenzen könnten in kurzer Zeit zerstört werden, betont der CDU-Politiker. Er drängt darauf, illegales Glücksspiel wirksam zurückzudrängen und gleichzeitig sicherzustellen, dass legale Angebote ihrem Anspruch gerecht werden: Schutz zu bieten und Risiken zu begrenzen.
Die legalen Anbieter sehen sich unterdessen zwischen strengen Vorgaben und wachsender Konkurrenz aus dem Untergrund eingeklemmt. Merkur-Vizechef Manfred Stoffers spricht davon, dass der Schwarzmarkt „grassiert“. Die Regeln seien derart restriktiv, dass viele Spieler zu illegalen Angeboten abwanderten. Merkur stellt Spielautomaten her, betreibt Spielbanken und bietet Online-Spiele an. Beim Wettbewerber Löwen Entertainment heißt es, das illegale Angebot fresse den legalen Markt auf. Bundesweit gibt es nach Schätzungen rund 160.000 legale Glücksspielautomaten – etwa 100.000 weniger als vor zehn Jahren. Dem stehen mindestens 60.000, nach anderen Schätzungen sogar mehr als 100.000 illegal aufgestellte Geräte gegenüber, häufig in Kneipen oder Hinterzimmern von Vereinen und anderen Einrichtungen.
Die Strafverfolgungsbehörden registrieren die Entwicklung mit Sorge. In Nordrhein-Westfalen deckte die Polizei im vergangenen Jahr nach Angaben des Innenministeriums 350 unerlaubte Glücksspielveranstaltungen auf, 15 mehr als im Vorjahr. Dabei geht es um Pokerrunden, andere Spiele und den Betrieb nicht genehmigter Automaten. Das Landeskriminalamt schätzt, dass Kriminelle durch den professionellen Betrieb von Glücksspielen Einnahmen in Millionenhöhe erzielen, teils mit Strukturen, die Bezüge zur organisierten Kriminalität aufweisen. Während Politik und Branche über die richtige Balance zwischen Regulierung, Suchtprävention und Marktzugang ringen, wächst der Schattenmarkt weiter – und mit ihm der Handlungsdruck auf den Gesetzgeber.