Zuwanderung, Sozialleistungen, Ständemehr: Die neuralgischen Punkte im Schweizer EU-Paket

08.10.2026


In der Schweiz formiert sich ein neues Regelwerk für die Beziehungen zur Europäischen Union – mit potenziell spürbaren Folgen für Hunderttausende EU-Bürger, die im Land leben oder arbeiten. Rund 340.000 Deutsche haben sich in der Schweiz niedergelassen, Zehntausende pendeln täglich über die Grenze. Noch stützt sich das Verhältnis zwischen Bern und Brüssel auf eine Reihe bilateraler Verträge, die Marktzugang, Personenfreizügigkeit und Zuwanderung regeln. Nun arbeitet das Parlament an einem nächsten Paket, das die Weichen für die kommenden Jahre stellen dürfte und den Zugang für EU-Arbeitskräfte verschärfen könnte.

Im Ständerat, der kleinen Kammer des Parlaments, prallten dabei emotionale und wirtschaftspolitische Interessen aufeinander. Gegner der Neuordnung wählten eine demonstrative Symbolik, posierten etwa mit Hellebarden und verglichen das Auftreten der EU gegenüber der Schweiz mit jenem des British Empire gegenüber seinen Kolonien. Inhaltlich schlug die Kammer ergänzende nationale Umsetzungsregeln vor: Künftig sollen EU-Zuwanderer bei der Einreise einen Strafregisterauszug vorlegen und sich einer grundlegenden Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Zudem will der Ständerat das Aufenthaltsrecht verschärfen; Erwerbstätige aus EU-Staaten sollen die Schweiz verlassen müssen, wenn sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen – ein Punkt, mit dem die Kammer ausdrücklich von der mit Brüssel ausgehandelten Linie abweicht.

Parallel dazu hat der Ständerat zentrale Pflöcke bei der politischen Abstützung des Gesamtpakets eingeschlagen. Die Verträge sollen nicht allein mit einem Volksmehr angenommen werden können, sondern zusätzlich die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone benötigen. Damit erhöht sich die Hürde deutlich; politisch wird mit einem Ja-Anteil von rund 55 Prozent gerechnet, um dieses sogenannte Ständemehr zu erreichen. Der Nationalrat, die grosse Kammer, kann diese Position jedoch noch korrigieren. Kommt es zu Differenzen, wäre eine Einigungskonferenz nötig. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich zuvor nach zähen Verhandlungen auf 14 arbeitsmarktbezogene Massnahmen geeinigt, was die Unterstützung der Arbeitnehmerseite für das Paket sicherte; besonders der verstärkte Kündigungsschutz für Personalvertreter blieb nach einem taktischen Rückzug des Ständerats im Paket.

Insgesamt verhandelte der Ständerat rund 23 Stunden über das umfangreiche Dossier „Bilaterale III“ und stimmte zwei neuen Abkommen mit der EU bereits zu. Ein Vertrag zur Lebensmittelsicherheit soll insbesondere den Handel erleichtern und die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ausweiten, verpflichtet die Schweiz im Gegenzug aber zur Übernahme einschlägigen EU-Rechts – sehr zum Missfallen eines Teils des inländischen Gewerbes, während die exportorientierte Wirtschaft das Abkommen unterstützt. Ein separates Gesundheitsabkommen zielt auf engere Kooperation in Gremien der Gesundheitssicherheit, lässt der Schweiz laut Bundesrat jedoch Spielraum für eigenständige Krisenreaktionen. Wann das gesamte Paket in Kraft treten könnte, ist offen; als realistischer Zeithorizont gilt derzeit das Jahr 2030 – bis dahin bleibt offen, wie weit die Schweiz den Zugang für EU-Bürger zum Arbeitsmarkt tatsächlich reguliert und wie Brüssel auf nationale Verschärfungen insbesondere bei Sozialleistungen reagieren wird.

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Historischer Machtwechsel in Magdeburg: AfD vor erstmaliger Übernahme des Landtagspräsidiums

08.10.2026


Im Magdeburger Landtag steht ein Einschnitt in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte bevor: Erstmals könnte ein Abgeordneter der AfD das Amt des Landtagspräsidenten übernehmen. Der 35-jährige Tobias Rausch, seit 2016 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt und Generalsekretär der AfD im Bundesland, geht mit einer komfortablen Mehrheit in die konstituierende Sitzung. Nach ihrem klaren Wahlsieg stellt die AfD künftig 39 der 83 Abgeordneten und ist damit die mit Abstand stärkste Fraktion.

Den entscheidenden Schub liefert das Bündnis mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die fünf BSW-Abgeordneten wollen geschlossen für Rausch stimmen und kommen gemeinsam mit der AfD auf 44 Stimmen. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze verweist auf parlamentarische Gepflogenheiten: Als stärkste Fraktion habe die AfD laut Geschäftsordnung Anspruch auf den Vorsitz im Parlament. Eine politische Blockbildung gegen die AfD lehnt Schulze ab und präsentiert die Zustimmung zur Wahl des Landtagspräsidenten als Signal eines „neuen Politikstils“.

Die übrigen Fraktionen reagieren gespalten. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Mandate, treten aber nicht geschlossen gegen die AfD an. Die CDU hat angekündigt, sich bei der Wahl zu enthalten – Enthaltungen zählen in diesem Verfahren nicht als abgegebene Stimmen. SPD, Grüne und Linke wollen gegen Rausch stimmen. Spannend bleibt damit vor allem die Frage, ob der AfD-Kandidat über die absehbaren 44 Ja-Stimmen hinaus zusätzliche Unterstützung erhält. Vor der geheimen Abstimmung spekulieren die Lager bereits über mögliche Abweichler; aus der AfD-Spitze heißt es, zusätzliche Stimmen könnten auch aus dem Kreis der erklärten Gegner stammen.

Parallel zur Präsidentenwahl testet die AfD aus, wie weit ihr neuer Einfluss im Landtag reicht. Die Fraktion will die Geschäftsordnung ändern, um neben dem Präsidenten auch einen der drei Vizepräsidentenposten zu besetzen – vorgesehen ist der Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. In der Vergangenheit sorgten seine Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik regelmäßig für Kritik in anderen Fraktionen, die den Personalvorschlag daher als Provokation werten dürften. Ob das BSW diese Personalie ebenso mitträgt wie die Wahl von Rausch, ist bislang offen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmungen wird die erste Sitzung des neu gewählten Landtags damit zum Testfall für künftige Zusammenarbeit und Machtarithmetik in Sachsen-Anhalt.