
Mit dem angekündigten Rückzug von SVP-Bundesrat Guy Parmelin rückt eine Politikerin erneut in den Mittelpunkt der Bundeshaus-Spekulationen: Natalie Rickli, Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich. Innerhalb der SVP gilt die 49-Jährige als eine der prominentesten und aussichtsreichsten Personalien für die Nachfolge. Sie vereint Erfahrung als frühere Nationalrätin mit der Legitimation einer amtierenden Regierungsrätin in einem wirtschaftlich zentralen Kanton, der in der Landesregierung traditionell Gewicht beansprucht.
Doch aus dem vermeintlich logischen Karriereschritt wird für Partei und Kandidatin ein strategisches Risiko. Rickli ist im Sommer von der Zürcher SVP bereits offiziell für eine dritte Amtszeit in der Kantonsregierung nominiert worden, die Wahlen finden im April 2027 statt. Sie hatte sich «sehr motiviert» gezeigt, sich weiterhin für die Zürcher Bevölkerung einzusetzen. Eine Kandidatur für den Bundesrat könnte dieses Bekenntnis infrage stellen – und die kantonale Partei zwingen, wenige Monate vor den Wahlen eine Ersatzlösung für ihre Zugpferd-Figur zu präsentieren.
Die Zürcher SVP-Spitze bringt sich dennoch in Stellung. Parteipräsident Domenik Ledergerber betont, der bevölkerungsreichste und wirtschaftlich stärkste Kanton müsse bei der Besetzung des Bundesrats «zwingend mitreden» und seine Stimme in die Regierung einbringen. Er verweist darauf, dass Zürich Kandidaten stellen solle, ohne sich öffentlich auf einzelne Namen festzulegen. Neben Rickli wurden in der Vergangenheit Nationalräte wie Thomas Matter, Benjamin Fischer und Gregor Rutz genannt, doch der Fokus liegt klar auf der amtierenden Regierungsrätin – auch, weil ihr Regierungskollege Ernst Stocker nicht mehr zur Wiederwahl antritt und sie damit die zentrale Figur der Zürcher SVP-Exekutive ist.
Für Rickli ist es nicht das erste Mal, dass sie im Spannungsfeld zwischen Kantons- und Bundespolitik steht. Bereits 2022 galt sie nach dem Rücktritt von SVP-Bundesrat Ueli Maurer als mögliche Kandidatin, verzichtete damals aber mit Verweis auf die bevorstehenden Zürcher Regierungsratswahlen und ihr zuvor abgegebenes Versprechen gegenüber dem Kanton. Auch eine mögliche Ständeratskandidatur verwarf sie diesen Sommer nach kurzer Prüfung. Jetzt reagiert sie erneut zurückhaltend: Öffentlich verweist sie darauf, eine Bundesratskandidatur müsse «wohlüberlegt» sein und sie nehme sich «die nötige Zeit dafür», während sie sich für die Dauer der Herbstferien wortwörtlich aus der politischen Debatte ausklinkt. Damit erhöht sich der Erwartungsdruck: Je länger die Favoritin zögert, desto grösser wird für die SVP das Risiko, im Ringen um den Parmelin-Sitz zwischen Bundesanspruch und kantonaler Machtbasis zerrieben zu werden.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.