Zeiler nach SPÖ-Krisentagen: Erneuerung ja, Obmann-Ambition vorerst nein

08.10.2026


Medienmanager Gerhard Zeiler nimmt vorerst Abstand von seinem offen bekundeten Interesse am Vorsitz der SPÖ und stellt sich demonstrativ hinter Finanzminister Markus Marterbauer. In einem am Mittwoch auf Instagram und Facebook veröffentlichten Video wünschte der 71-Jährige dem Minister „viel Erfolg, wenn er die SPÖ übernimmt“. Gegenüber der APA präzisierte Zeiler seine Position: „Marterbauer hat meine Unterstützung.“ Zugleich kündigte er an, dass man in den kommenden Wochen und Monaten noch „viel“ von ihm hören werde – inhaltlich will er also weiter mitmischen.

Zeiler betonte, sein „Angebot“, die Parteiführung zu übernehmen, sei vor allem darauf gerichtet gewesen, einen „Erneuerungsprozess in der SPÖ“ anzustoßen. Der bisherige Kurs habe Österreich und die Sozialdemokratie „in eine falsche Richtung geführt“, sagt er in dem Video. Diesen Erneuerungsschritt habe die Partei mit den Entscheidungen vom Sonntag nun gesetzt. Was genau seine künftige Rolle sein wird, ließ Zeiler offen; klar ist nur, dass er sich „nicht nehmen lassen“ will, „beständig auf die notwendigen Lösungen hinzuweisen“ und sich mit Ideen in die SPÖ einzubringen.

Ausgangspunkt der Neuaufstellung ist der angekündigte schrittweise Rückzug von SPÖ-Chef Andreas Babler. Nach einem Treffen mit den SPÖ-Länderchefs am Sonntag wurde vereinbart, dass Babler die Partei bis zum Jahresende gemeinsam mit Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Klubchef Philip Kucher führen soll. Danach würden Holzleitner und Kucher ohne Babler übernehmen. Für Anfang 2027 ist zudem vorgesehen, dass der derzeitige Finanzminister Marterbauer das Amt des Vizekanzlers übernimmt. Offiziell ist bislang nicht beschlossen, dass er auch den Parteivorsitz übernimmt, in Teilen der SPÖ soll es dafür jedoch Wunschbekundungen geben.

Zeiler seinerseits deutet dieses Szenario in seinem Video bereits als wahrscheinlich an, wenn er Marterbauer Erfolg beim „Übernehmen“ der SPÖ wünscht. Einen vollständigen Verzicht auf eine mögliche spätere Kandidatur für den Parteivorsitz erklärte er allerdings nicht ausdrücklich. Damit bleibt seine langfristige parteipolitische Perspektive offen, während die Sozialdemokraten nach den turbulenten Tagen um Bablers Rückzugsankündigung an einer geordneten Machtübergabe und inhaltlichen Neujustierung arbeiten.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.