Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.

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SPD-General Koebe: Erfolge in Rathäusern, Sorgen in Nordhessen

17.03.2026


Bei den Kommunalwahlen in Hessen zeichnet sich nach ersten Trends ein gemischtes Bild ab. Hessens SPD-Generalsekretärin Josefine Koebe spricht von „Licht und Schatten“: Während die Sozialdemokraten in mehreren Kommunen auf Erfolge bei Bürgermeisterwahlen verweisen, sorgen Zuwächse der AfD insbesondere in Nordhessen parteiübergreifend für Unruhe. Endgültige landesweite Ergebnisse liegen noch nicht vor, die Parteien ziehen jedoch bereits eine erste Zwischenbilanz.

Aus Sicht der SPD sticht vor allem Offenbach hervor. Dort gebe es bei den Trendergebnissen „helles Licht“, wie Koebe betont. Rückenwind meldet die Partei zudem aus Hanau: In der Oberbürgermeisterwahl liegt der SPD-Kandidat Maximilian Bieri nach vorläufigen Zahlen in Führung. Er trifft in einer Stichwahl auf die CDU-Bewerberin Isabelle Hemsley. Parallel dazu verweist die SPD auf „einige gewonnene Bürgermeisterwahlen“ im Land, ohne diese im Detail zu beziffern.

Gleichzeitig beobachtet Koebe die Entwicklung der AfD mit Sorge. Vor allem in Nordhessen verzeichne die Partei Zuwächse, heißt es aus der SPD-Spitze. Konkrete Prozentwerte aus der laufenden Auszählung wurden zunächst nicht genannt. Bei der letzten hessischen Kommunalwahl 2021 war die AfD landesweit auf 6,9 Prozent gekommen und lag damit hinter CDU (28,5 Prozent), SPD (24,0 Prozent), Grünen (18,4 Prozent) und FDP (6,7 Prozent), gefolgt von der Linken mit 4,0 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag damals bei 50,4 Prozent.

Koebe setzt nun auf Effekte durch das hessische Kommunalwahlrecht, das Kumulieren und Panaschieren erlaubt. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilen oder bis zu drei Stimmen auf eine Person bündeln. „Erfahrungsgemäß gewinnen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durch Kumulieren und Panaschieren eher, als dass sie verlieren, was auch für unsere starken Leute und tiefe Verankerung vor Ort spricht“, sagte die Generalsekretärin. Am Sonntag wurden im gesamten Bundesland neue Kreistage, Stadt- und Gemeindeparlamente sowie Ortsbeiräte gewählt, ebenso zahlreiche Bürgermeister und Ausländerbeiräte. Die endgültigen Resultate werden Aufschluss darüber geben, ob sich der optimistische Blick der SPD auf die feine Auszählung bestätigt – und wie stark die AfD ihren Trend in einzelnen Regionen tatsächlich ausbauen konnte.