Ständerat will jährliche Prüfung der EU-Schutzklausel und Abgabe bei hoher Zuwanderung

08.10.2026


Der Ständerat verschärft im Zuge der neuen Verträge mit der Europäischen Union den Kurs in der Zuwanderungspolitik. Die kleine Kammer hat die im Paket verankerte Schutzklausel um eine Lenkungsabgabe ergänzt, die bei starker Zuwanderung aus der EU greifen soll. Parallel dazu befürworteten die Räte weitere Hürden, etwa die Pflicht für EU-Zuzüger, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Vor allem EU-skeptische Kreise setzten sich in der emotional geführten Debatte zur Personenfreizügigkeit durch.

Kern des Beschlusses ist eine Schutzklausel, die der Schweiz nach Inkrafttreten der neuen Verträge eigenständige Massnahmen erlaubt, falls sie auf ihrem Gebiet «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» feststellt. Justizminister Beat Jans wertete die mit Brüssel ausgehandelte Klausel als Erfolg. Der Bundesrat ist verpflichtet zu prüfen, ob die Klausel aktiviert werden muss, sobald einer von vier Schwellenwerten überschritten wird: die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl neuer Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit gerissen, muss die Regierung reagieren.

Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission ging der Ständerat über die Vorlage des Bundesrats hinaus. Er will die Exekutive dazu verpflichten, jährlich zu evaluieren, ob die Schutzklausel auszulösen ist – und zusätzlich eine Zuwanderungsabgabe einführen. Diese soll dann zur Anwendung kommen, wenn die Schutzklausel aktiviert ist. Erhoben wird die Abgabe gemäss Beschluss bei unselbstständig erwerbstätigen EU-Arbeitskräften auf Unternehmensebene; bei nachziehenden Familienangehörigen sollen die volljährigen Personen zur Kasse gebeten werden. Details zur Ausgestaltung bleiben Sache des Bundesrats und des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Politisch fügt sich die Abgabe in eine seit Jahren geführte Debatte um den «Dichtestress» im Land. Trotz der klaren Ablehnung der Initiative gegen eine Zehn-Millionen-Schweiz im Sommer sieht eine Mehrheit im Parlament anhaltenden Handlungsbedarf. Steigende Wohnkosten, dichter Pendlerverkehr und ein spürbarer Druck auf dem Arbeitsmarkt nähren die Skepsis gegenüber weiterer Zuwanderung. Befürworter der Abgabe argumentieren, sie setze marktwirtschaftliche Anreize, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, und lenke die Zuwanderung über Preise statt über starre Kontingente. Kritische Stimmen verweisen hingegen auf die Gefahr, dass die Abgabe ihr Ziel verfehlt und zugleich den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erschwert, ohne die strukturellen Ursachen der angespannten Lage zu beheben.

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Wissenschaftspakt zahlt sich aus: Rhein-Main- und Ruhr-Verbund rücken auf

08.10.2026


Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern stellt die Weichen für die nächste Förderperiode – und verschiebt die Gewichte im deutschen Wissenschaftssystem. Zu den bundesweit fünf neuen Exzellenzstandorten gehören die Technische Universität Darmstadt, die Goethe-Universität Frankfurt und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die sich als Allianz der Rhein-Main-Universitäten (RMU) durchgesetzt haben. Ebenfalls erfolgreich waren in Nordrhein-Westfalen die Universität zu Köln sowie der Verbund Ruhr Innovation Lab aus TU Dortmund und Ruhr-Universität Bochum.

Für Hessen ist die Entscheidung ein Durchbruch: Erstmals tragen Universitäten des Landes ab 2027 den Titel „Exzellenzuniversität“. Die RMU-Allianz erhält nach Angaben des hessischen Wissenschaftsministeriums über sieben Jahre eine Förderung von insgesamt bis zu 155 Millionen Euro, finanziert zu 75 Prozent vom Bund. Wissenschaftsminister Timon Gremmels spricht von den ersten Exzellenzunis in Hessen und zugleich vom ersten länderübergreifenden Verbund in der Exzellenzstrategie. Ministerpräsident Boris Rhein bezeichnet den Titel als Meilenstein für die Forschungslandschaft des Landes. Ein mittelhessischer Verbund aus den Universitäten Gießen und Marburg blieb im Wettbewerb dagegen ohne Erfolg.

Auch Nordrhein-Westfalen stärkt seine Rolle als Hochburg der Spitzenforschung. Neben der Universität Köln, die den begehrten Status nach einer früheren Förderphase von 2012 bis 2019 zurückerhält, steigt der Verbund aus TU Dortmund und Ruhr-Uni Bochum als Ruhr Innovation Lab in den Kreis der Exzellenzuniversitäten auf. Nach Angaben des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums baut das Land damit seine Führungsposition aus. Die Universität Bonn und die RWTH Aachen hatten ihren Exzellenzstatus bereits im Frühjahr verteidigt, sodass NRW künftig mit vier Standorten vertreten ist. Ministerpräsident Hendrik Wüst wertet dies insbesondere als Signal für die internationale Sichtbarkeit des Ruhrgebiets als Wissenschafts- und Innovationsstandort.

In Bonn gaben Bundesforschungsministerin Dorothee Bär und der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs als Vize-Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) neben den Standorten in Hessen und NRW auch die Universitäten Freiburg und Jena als neue Exzellenzunis bekannt. Für Einzeluniversitäten sieht das Programm Fördermittel von bis zu 15 Millionen Euro pro Jahr vor, bei Verbünden wie der Rhein-Main-Allianz oder dem Ruhr Innovation Lab können es bis zu 28 Millionen Euro sein. Damit wächst die Riege der Exzellenzuniversitäten, deren bisher neun Standorte – darunter Aachen, Bonn, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, München, Tübingen sowie die Berlin University Alliance – ihre Förderung bereits im Frühjahr um weitere sieben Jahre verlängert hatten. Der Titel ist jeweils an regelmäßige Überprüfungen der Fördervoraussetzungen geknüpft.