
Die SPÖ-Spitze hat am Donnerstag den personellen Kurswechsel offiziell abgesegnet und damit den Weg für eine neue Machtaufstellung frei gemacht. Zentraler Bestandteil des Pakets ist die Stärkung von Eva-Maria Holzleitner und Philip Kucher, die künftig mit den Geschäften der Partei betraut sind und zu den Gremiensitzungen einladen sollen. Die 33-jährige Frauenchefin und Ministerin entwickelt sich damit zunehmend zur prägenden Figur der Sozialdemokraten, während Kucher als zweiter starker Kopf im operativen Tagesgeschäft verankert wird. In der Partei herrscht nach Darstellung mehrerer Funktionäre Einigkeit, dass man sich „keinen öffentlichen Streit mehr leisten“ könne.
Offen bleibt hingegen, wie lange Andreas Babler noch Regierungsmitglied bleibt. Formal ist er weiterhin Minister, doch Spitzenvertreter der SPÖ sprechen nur noch von einer Zwischenlösung. Justizministerin Anna Sporrer formulierte, Babler bleibe im Amt, „bis eine andere Lösung gefunden wird“. Hinter den Kulissen wird laut parteiinternen Informationen intensiv nach einer Anschlussverwendung für den bisherigen Parteichef gesucht, die in eine umfassendere Regierungsumbildung eingebettet werden könnte. Dass Babler – wie von ihm ursprünglich in Aussicht gestellt – Minister bleiben und dennoch von der Parteispitze abtreten könnte, sorgt an der Spitze der SPÖ eher für Kopfschütteln als für Zustimmung.
Parallel dazu schiebt sich Finanzminister Markus Marterbauer in eine Schlüsselrolle. Er ließ sich aus Brüssel in die Sitzung zuschalten und bot sich laut Oberösterreichs Landesparteichef Martin Winkler ausdrücklich als Vizekanzler an. Ob Marterbauer auch die Rolle des Parteivorsitzenden übernehmen könnte, soll nach heutigem Stand erst 2027 entschieden werden. Fest steht aus Sicht führender Sozialdemokraten, dass die Partei „geeint gegen eine Verlängerung“ Bablers an der Parteispitze auftritt. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig sprach insgesamt von einem „kooperativen Weg“, der die Partei stabilisieren soll, und verwies darauf, dass künftig der Vorsitzende wie üblich das Regierungsteam zusammenstellen werde.
Im Hintergrund treibt die schlechte Datenlage den Umbau. Eine aktuelle Lazarsfeld-Umfrage sieht die SPÖ mit 14% auf einem historischen Tiefstand und attestiert Babler in der Kanzlerfrage lediglich 5% – den niedrigsten Wert, den ein SPÖ-Spitzenmann in dieser Konstellation bisher erreicht haben soll. Innerhalb der Partei wächst daher die Einschätzung, Babler sei zur Belastung geworden und ziehe die Bundes-SPÖ weiter nach unten. Selbst in einem Szenario mit Marterbauer als Spitzenkandidat käme die Partei laut derselben Erhebung nur auf 16%, was innerparteilich als weiteres Warnsignal gewertet wird. Vor diesem Hintergrund setzt die SPÖ-Führung nun auf einen schrittweisen Neustart mit der innerparteilichen Doppelspitze Holzleitner/Kucher und einem möglichen Vizekanzler Marterbauer – während zugleich eine möglichst geräuschlose Lösung für Bablers politische Zukunft gesucht wird.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.