
Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.
Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.
Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.
Die deutsche Energie- und Klimapolitik steht vor einer Doppelbewegung: Während die Bundesregierung mit einem neuen Klimaschutzprogramm Milliarden in CO2-Einsparungen lenkt, melden die Bundesländer – allen voran Niedersachsen – Rekorde beim Ausbau der Windenergie. Ende März stellte Umweltminister Schneider das Klimaschutzprogramm 2026 vor. Geplant sind Ausgaben von 8 Milliarden Euro, um bis 2030 zusätzliche 25 Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Heruntergebrochen auf die Tonne ergibt sich ein rechnerischer Preis von rund 320 Euro pro vermiedener Tonne CO2, deutlich über dem aktuellen Zertifikatspreis von 72,60 Euro. Kritiker werten das als Signal, dass der Staat teils deutlich teurere Maßnahmen finanziert als es der Marktpreis für Emissionsrechte nahelegt.
Politisch ist der Kurs nicht frei von Widersprüchen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte nur wenige Tage vor einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz die aktuelle Ausgestaltung der Energiewende als zu teuer und einseitig kritisiert. "Man kann nicht nur alles mit Sonne und Wind machen", sagte er in Trier und forderte Korrekturen. Dennoch verabschiedete die Bundesregierung kurz darauf das Klimaschutzprogramm, das den bestehenden Pfad im Kern fortschreibt. Damit verschärft sich die Debatte, ob die Priorisierung einzelner Technologien und Förderinstrumente effizient genug ist, um sowohl Haushalts- als auch Klimaziele zu erreichen.
Auf Länderebene sendet insbesondere Niedersachsen ein anderes Signal: Der norddeutsche Flächenstaat liegt bei der jüngsten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zum 1. Februar erstmals deutlich vorne. Von 439 bezuschlagten Projekten mit insgesamt 3.445 Megawatt (MW) Windleistung an Land entfallen 96 Gebote mit 957 MW auf Niedersachsen – ein klarer Vorsprung vor Nordrhein-Westfalen mit rund 661 MW und Sachsen-Anhalt mit gut 438 MW. Energieminister Christian Meyer verweist auf eine verkürzte durchschnittliche Genehmigungszeit von 10,6 Monaten, eine Task Force für die Energiewende sowie neue Beteiligungs- und Wertschöpfungsmodelle als Treiber für Akzeptanz und Geschwindigkeit. 2025 seien in Niedersachsen 807 Windräder genehmigt worden, ein Rekordwert.
Auch die Marktdaten der Ausschreibung unterstreichen die Dynamik im Sektor: Die Runde war deutlich überzeichnet – 3.445 MW Ausschreibungsvolumen standen Geboten über 7.858 MW gegenüber. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag mit 5,54 Cent je Kilowattstunde (kWh) merklich unter dem Wert der vorangegangenen Runde von 6,06 Cent/kWh; das niedrigste Gebot lag bundesweit bei 5,19 Cent/kWh. Für Investoren und Projektierer sind diese Kennzahlen ein Indikator, dass Windenergie an Land weiterhin als wirtschaftlich attraktiv gilt, auch bei sinkenden Vergütungssätzen. Vor diesem Hintergrund warnt Meyer vor einem möglichen "Erneuerbaren-Stopp" durch Bundesministerin Reiche und mahnt Planungs- und Investitionssicherheit an – die Unternehmen verfügten über rechtskräftige Genehmigungen und bräuchten verlässliche Rahmenbedingungen.
Flankiert wird die energiepolitische Diskussion von neuen Klimasignalen: Nach Angaben aus dem wissenschaftlichen Umfeld lagen die globalen Temperaturen im März 2026 etwa 0,38 Grad Celsius über dem langjährigen Mittel und blieben damit gegenüber Februar stabil. Ein zuvor beobachteter Abkühlungstrend scheint auszulaufen. Für den Herbst zeichnet sich demnach ein El-Niño-Ereignis im tropischen Pazifik ab, ein natürliches, zyklisch wiederkehrendes Erwärmungsphänomen, das etwa alle drei bis fünf Jahre auftritt und im Folgejahr tendenziell zu höheren globalen Durchschnittstemperaturen führen kann. Beobachter erwarten, dass mögliche temperaturbedingte Ausschläge die innenpolitische Auseinandersetzung über Klimarisiken, Tempo und Kosten der Energiewende weiter verschärfen könnten.