Sechs-Punkte-Papier: Grüne Jugend will Einfluss auf Koalitionsverhandlungen

10.03.2026


Die Grüne Jugend hat nach dem Wahlsieg der Grünen bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg ein Forderungspapier an den Spitzenkandidaten Cem Özdemir gerichtet. In dem Sechs-Punkte-Papier, über das das "Handelsblatt" berichtete, mahnt die Nachwuchsorganisation eine sozialere Ausrichtung der künftigen Landesregierung an. "Wahlsiege sind nichts wert, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Menschen eine Landesregierung bekommen, die klar erkennbare soziale Politik macht", zitiert die Zeitung aus dem Dokument.

Konkret fordert die Grüne Jugend, dass der ehemalige Grünen-Politiker Boris Palmer keine Funktion in einer neuen Landesregierung erhalten darf. Die Organisation begründet dies mit seinen "Haltungen und wiederholten rassistischen Äußerungen", die mit den Grundwerten der Partei unvereinbar seien. Palmer hatte die Grünen nach Vorwürfen verlassen und war zuvor als Tübinger Oberbürgermeister tätig.

Weitere Forderungen betreffen die Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die AfD in den Koalitionsvertrag sowie die Ablehnung von Verschärfungen der Asyl- und Migrationspolitik im Bundesrat. Die Grüne Jugend verlangt zudem die Bekämpfung der Vermögensungleichheit und setzt sich für einen bundesweiten Mietendeckel ein. Besonders betont wird die Forderung nach einer Ausweitung der Mietpreisbremse, was als zentrales sozialpolitisches Anliegen der Organisation gilt.

Bereits im Vorfeld der Wahl hatte sich die Grüne Jugend kritisch zu Özdemir geäußert. Der Sprecher Louis Bobga äußerte Zweifel, ob Özdemirs Politik am Ende "grüne Politik" sei. Die Organisation betont jedoch, dass Özdemir mit dem Anspruch angetreten sei, "Politik für die breite Gesellschaft in Baden-Württemberg zu machen" - ein Anspruch, den sie nun eingelöst sehen möchte. Die Forderungen zeigen, dass die Parteijugend Einfluss auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen und die künftige Regierungsarbeit nehmen will.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.