Schulreform: Grüne planen mehr Demokratiebildung und Schülerbeteiligung

12.03.2026


Die Grünen-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat einen Antrag eingebracht, der Demokratiebildung an Schulen stärker verankern soll. Kernpunkt ist die Forderung, das Fach Sozialkunde künftig an allen weiterführenden Schulen bereits ab der fünften Klasse verpflichtend zu unterrichten. Bisher wird Sozialkunde in der Regel später im Lehrplan verankert. Der Antrag liegt dem Parlament vor und zielt darauf ab, politische Bildung früher zu beginnen.

Neben der Einführung von Sozialkunde als Pflichtfach ab Klasse 5 sehen die Grünen vor, Schülerinnen und Schüler stärker in schulische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Sie sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Unterricht, Projekte und das Schulleben aktiv mitzugestalten. Dies soll demokratische Fähigkeiten fördern, indem Kinder und Jugendliche im Alltag Mitentscheidungsmöglichkeiten erhalten. Schulen spielen nach Ansicht der Fraktion eine zentrale Rolle bei dieser Bildung.

Zur Umsetzung dieser Ziele schlagen die Grünen feste Beteiligungsstrukturen vor. So sollen an Schulen ab der dritten Klasse Klassenräte sowie Schülerparlamente eingerichtet oder gestärkt werden. Diese Gremien könnten nach dem Vorschlag auch eigene Budgets erhalten, über die sie für schulische Projekte selbst entscheiden. Damit würden Schüler nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in demokratische Prozesse eingebunden.

Weiterhin planen die Grünen Änderungen in der Zusammensetzung der Schulkonferenzen. Künftig sollen Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler dort jeweils ein Drittel der Stimmen haben. Dies würde die Mitsprache der Schüler auf institutioneller Ebene erhöhen. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass demokratische Kompetenzen vor allem durch praktische Erfahrungen erlernt werden. Die Vorschläge zielen darauf ab, Schulen zu Orten gelebter Demokratie zu machen.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.