Sandoz-Beschäftigte in Kundl vor ungewisser Zukunft nach F&E-Schließung

16.03.2026


Der Generika-Hersteller Sandoz plant an seinem Standort im tirolerischen Kundl einen tiefgreifenden Umbau: Das dortige Development Center, das auf die Entwicklung generischer Arzneimittel spezialisiert ist, soll geschlossen werden. Rund 100 Beschäftigte verlieren damit nach Unternehmensangaben ihren Arbeitsplatz, nach Darstellung des Betriebsrats könnten es insgesamt sogar zwischen 170 und 190 Stellen werden. Offiziell bestätigt Sandoz bislang nur die Schließung des Entwicklungszentrums und verweist auf einen laufenden Konsultationsprozess mit dem lokalen Betriebsrat.

Das Unternehmen betont, die Maßnahme betreffe ausschließlich die Entwicklungsorganisation. Die Antibiotika-Produktion sowie die Antibiotika-Forschungsabteilung in Kundl sollen demnach unverändert weiterlaufen. Kundl bleibe damit strategisches Zentrum für Penicilline im Konzern. Das Development Center habe zuletzt eine breite Palette an Arzneimitteln unterstützt und sei nicht ausschließlich auf Antibiotika fokussiert gewesen. Laut Sandoz sollen die betroffenen Mitarbeiter mit "Sorgfalt und umfassenden Unterstützungsangeboten" beim Übergang in neue Beschäftigung innerhalb oder außerhalb des Konzerns begleitet werden.

Deutlich alarmierter zeigt sich die Arbeitnehmerseite. Nach Angaben des Betriebsrats könnten zusätzlich zu den mehr als 100 Stellen im Development Center weitere Jobs in zwei Abteilungen wegfallen, während eine aufgelöste Einheit nach Slowenien und Indien verlagert werden soll. Für viele Mitarbeiter sei die angekündigte Schließung eine "Tragödie", heißt es aus der Belegschaftsvertretung: Viele Betroffene hätten in der Region fest Fuß gefasst und stünden nun vor erheblichen privaten und beruflichen Unsicherheiten.

Gewerkschaft und Politik kritisieren den Stellenabbau scharf. Die Gewerkschaft GPA fordert eine eigene Arbeitsstiftung für die Betroffenen und verweist darauf, dass Sandoz in den vergangenen Jahren zwar rund 200 Millionen Euro in die Produktion in Tirol investiert habe, nun aber dennoch Arbeitsplätze abbaut. Gleichzeitig verlagere der Konzern seinen Schwerpunkt zunehmend auf die Herstellung von Biosimilars, mit Fokus auf Standorte wie Slowenien – eine strategische Neuausrichtung, die in Kundl die Sorge vor weiteren Kürzungen schürt.

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Streik am Flughafen Berlin Brandenburg: Das sind die wichtigsten Passagierrechte

17.03.2026


Wegen eines Warnstreiks stellt der Flughafen Berlin Brandenburg an diesem Mittwoch den Betrieb vollständig ein. Insgesamt 445 Starts und Landungen sind nach Angaben des Airports gestrichen, Zehntausende Passagiere aus Berlin und den umliegenden Bundesländern müssen ihre Reisepläne neu ordnen. Für sie stehen grundsätzlich zwei Wege offen: eine kostenlose Umbuchung auf eine Ersatzverbindung oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises.

Die Rechtslage bei kurzfristigen Flugabsagen ist in der EU klar definiert. Bei Abflügen aus einem EU-Staat haben Fluggäste einen Anspruch auf kostenlose Ersatzbeförderung. Airlines müssen Reisende auf den frühestmöglichen alternativen Flug umbuchen – notfalls auch bei Konkurrenzgesellschaften, wenn diese deutlich früher starten als die eigenen Verbindungen. Verbraucherexperten raten in vielen Fällen zur Umbuchung: Wer sich den Ticketpreis auszahlen lässt und anschließend selbst kurzfristig Ersatzflüge bucht, zahlt häufig deutlich mehr als den ursprünglich vereinbarten Preis.

Bietet eine Fluggesellschaft nicht von sich aus eine Alternative an, können Passagiere der Airline eine Frist setzen und danach selbst Ersatzverbindungen organisieren. Die dadurch entstehenden Kosten lassen sich im Anschluss von der ursprünglichen Airline zurückfordern. Auf innerdeutschen Strecken sind Bahntickets eine gängige Alternative: Viele Gesellschaften stellen ihren Kunden bei Flugausfall Fahrkarten für die Schiene aus. Macht eine Umbuchung für Reisende keinen Sinn, etwa weil der Anlass der Reise entfällt, können sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Laut Verbraucherzentralen muss die Erstattung innerhalb von sieben Tagen erfolgen; Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.

Ob Fluggästen zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro nach EU-Recht zusteht, hängt davon ab, ob die Ursache der Störung im Einflussbereich der Airline liegt. Typischerweise ist das bei Streiks des eigenen Personals wie Piloten der Fall. Am BER ist die Lage anders gelagert: Den Betrieb hat die Flughafengesellschaft eingestellt, weil unter anderem Mitarbeitende der Feuerwehr und der Verkehrsleitung zum Ausstand aufgerufen sind. Das gilt als außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt. Diese dürften entsprechende Entschädigungsforderungen voraussichtlich mit Verweis auf diese Sondersituation zurückweisen.

Der Flughafen verweist betroffene Reisende auf seine Website und rät, sich direkt an die jeweilige Airline oder – bei Pauschalreisen – an den Reiseveranstalter zu wenden. Dort können Umbuchungen und alternative Reisemöglichkeiten geklärt werden. Der Airport stellt zudem eine Kontaktliste der Fluggesellschaften bereit, um den Informationsfluss inmitten des großflächigen Stillstands zu erleichtern.