
In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.
Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.

Der Öko-Milchviehbetrieb Küfner und Neiser im oberfränkischen Bindlach gilt seit Jahrzehnten als Musterhof. 160 Milchkühe und zahlreiche Jungtiere werden dort gehalten, seit 1989 wirtschaftet der Betrieb ökologisch und gehörte in der Region zu den Pionieren. Doch aus Sicht von Landwirt Markus Küfner gerät das Geschäftsmodell nun unter Druck. Hintergrund ist die EU-Ökoverordnung, die vorschreibt, dass Ökobetriebe ihren Pflanzenfressern – also Rindern, Schafen und Ziegen – Zugang zu einer Weide gewähren müssen. Ausnahmen sind nur aus vorübergehenden Gründen zulässig.
Für Küfner ist die Vorgabe in der Praxis kaum umsetzbar. Direkt am Hof gebe es nicht genügend geeignete Flächen, sagt er. Zudem schneidet die Infrastruktur den Betrieb ein: Unmittelbar am Gelände verlaufen eine Bahnstrecke und eine Straße, unweit sorgt die Autobahn A9 für dichten Verkehr. Die gesamte Herde regelmäßig über oder entlang dieser Verkehrsachsen auf die Weide und anschließend zum Melken wieder in den Stall zu treiben, hält der Landwirt für nicht praktikabel. „Der Verkehr hier ist das größte Problem“, fasst er die Lage zusammen.
Mit dieser Herausforderung steht der Betrieb im Raum Bayreuth nicht allein da. Vor allem in Süddeutschland fehle vielerorts der verlangte direkte Weidezugang, heißt es aus der eigens gegründeten Interessengemeinschaft „Kein Zwang zur Weide“. In Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg liegen die Flächen vieler Höfe weit entfernt von der Hofstelle, die Ställe befinden sich häufig in dicht bebauten Ortschaften. Das erschwert kurze, sichere Wege zur Weide und verschärft den Konflikt zwischen den regulatorischen Anforderungen und den örtlichen Gegebenheiten.
Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes haben bereits im Vorjahr erste Ökobetriebe die Produktion von Biomilch wegen der Weidevorgaben eingestellt. Der Verband spricht von rund acht Prozent der Betriebe, die den Schritt vollzogen haben. Einige hoffen demnach weiterhin auf regional angepasste Lösungen, um die Anforderungen der EU-Ökoverordnung mit betrieblicher Realität und Standortfaktoren in Einklang zu bringen. Gleichzeitig warnt der Bauernverband vor den Folgen einer aus seiner Sicht „überzogen starren Auslegung“ der Regeln: Bleibt es bei der aktuellen Linie, könnte das Angebot heimischer Bio-Milch weiter unter Druck geraten.