
Gegen den ehemaligen Nationalratsabgeordneten und Medienunternehmer Peter Pilz verdichten sich die juristischen Probleme. Die Staatsanwaltschaft Linz prüft den Verdacht, dass Pilz in zwei Fällen unter Wahrheitspflicht falsch ausgesagt haben könnte. Parallel dazu geht der Zivilprozess um sein Pilnacek-Buch in die zweite Instanz, nachdem Pilz und sein Verlag Zackmedia mit einem weitreichenden Vergleichsvorschlag bislang nicht zum Ziel gekommen sind.
Im Zentrum der neuen Ermittlungen steht eine heikle Weisung im Zusammenhang mit der Eurofighter-Affäre. Pilz soll 2018 vom damaligen Eurofighter-Staatsanwalt und heutigen Richter Michael Radasztics von einer Weisung erfahren haben, wonach Aktenteile aus Gründen der nationalen Sicherheit zurückgestellt oder zurückgegeben werden mussten. 2019 sagte Pilz als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Radasztics aus, 2022 schilderte er diese Einvernahme vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss. Dort erklärte er laut Medienberichten, er habe auf die Frage, ob Radasztics ihm eine Weisung verraten habe, „wahrheitsgemäß verneint“. Ausgelöst wurden die nun laufenden Ermittlungen durch eine Anzeige des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger im Mai; zuständig ist die Staatsanwaltschaft Linz, bei der bereits ein weiteres Verfahren gegen Pilz wegen scharfer Kritik an der Staatsanwaltschaft Krems anhängig ist.
Die Personalie Radasztics spielt dabei eine zentrale Rolle. Der frühere Staatsanwalt führte jahrelang das Eurofighter-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, bevor er mit 1. Jänner 2023 an das Wiener Straflandesgericht wechselte. Gegen ihn war in der Vergangenheit wegen der Weitergabe einer Weisung eine Disziplinaranzeige eingebracht worden; im Mai 2023 erhielt er dafür eine Disziplinarstrafe, nachdem er den Informationsfluss an Pilz eingeräumt hatte. Genau diese Schnittstelle zwischen vertraulicher Weisung und politischer Aufklärungsarbeit bildet nun den Kern des Falschaussage-Verdachts gegen Pilz, den die Ermittler in Linz prüfen.
Parallel zur strafrechtlichen Dimension muss sich Pilz in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wegen seines im Februar 2025 erschienenen Buches über den verstorbenen Ex-Sektionschef Christian Pilnacek verantworten. Darin hatte er vier Beamten vorgeworfen, Teil eines „türkisen Putztrupps“ zur Vertuschung der Umstände von Pilnaceks Tod zu sein. Die Betroffenen klagten wegen übler Nachrede und waren in erster Instanz erfolgreich: Der Richter sah den Wahrheitsbeweis für die schweren Vorwürfe als nicht erbracht an, der Verlag sollte 57.000 Euro Schadenersatz zahlen und das Buch vom Markt nehmen. Gegen dieses Urteil geht die Sache nun in die zweite Instanz – verhandelt werden soll laut Berichten von jenem Senat, der in der Falschaussage-Causa den früheren ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz in zweiter Instanz freigesprochen hatte.
Zackmedia versucht unterdessen, das finanzielle Risiko zu begrenzen. Nach Informationen aus Prozesskreisen bot der Verlag an, sowohl Band 1 als auch Band 2 des Pilnacek-Buchs nicht weiter zu vertreiben, die Vorwürfe gegen drei der vier klagenden Beamten nicht mehr zu wiederholen und einschlägige Artikel auf der eigenen Plattform zu löschen. Ausgenommen von diesem Vorschlag sind demnach Bundespolizeidirektor Michael Takacs sowie ein ehemaliger Kriminalbeamter, der in einem anderen Verfahren gegen Zackmedia vorgeht; über sie will Pilz weiter berichten. Offen bleibt zudem die Frage der Prozesskosten, die im Fall einer rechtskräftigen Bestätigung des Urteils fällig würden. Laut Berichten schlug der Verlag vor, diese Kosten von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) tragen zu lassen – exakt jener Gewerkschaft, der Pilz zuvor öffentlich vorgeworfen hatte, Teil eines Netzwerks zu sein.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.