Netto-Null im Schwerverkehr: Cellcentric bekommt mit Toyota globalen Wachstumspartner

01.04.2026


Toyota Motor will in das Brennstoffzellen-Joint-Venture Cellcentric von Daimler Truck und der Volvo Group einsteigen und damit eine der prominentesten Allianzen in der Wasserstoffmobilität weiter ausbauen. Eine nun unterzeichnete unverbindliche Absichtserklärung sieht vor, dass der japanische Autokonzern im Zuge einer Kapitalerhöhung bei Cellcentric investiert und als dritter, gleichberechtigter Partner an Bord kommt. Das Unternehmen entwickelt, produziert und vermarktet Brennstoffzellensysteme insbesondere für schwere Nutzfahrzeuge und andere Heavy-Duty-Anwendungen.

Mit dem Einstieg von Toyota soll Cellcentric technologisch und kommerziell deutlich an Schlagkraft gewinnen. Die drei Konzerne betonen, dass Wasserstoff und Brennstoffzellen eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung des Transportsektors spielen und batterieelektrische Antriebe ergänzen sollen. Daimler-Truck-Chefin Karin Rådström sprach von einem wichtigen Schritt, um Wasserstoff im Transport "zur Realität" zu machen, während Volvo-Group-CEO Martin Lundstedt den geplanten Schulterschluss als Signal für Kunden, Zulieferer und das gesamte Ökosystem wertete. Toyota-Präsident Koji Sato verwies auf mehr als 30 Jahre Brennstoffzellen-Entwicklung im Pkw-Bereich, die nun mit der Expertise von Cellcentric im Nutzfahrzeugsektor gebündelt werden soll.

Geplant ist zudem, dass Toyota gemeinsam mit Cellcentric die Entwicklung und Produktion von Einzelzellen – der Kernkomponente von Brennstoffzellensystemen – verantwortet. Ziel der Partner ist es, technologisch wettbewerbsfähige und kosteneffiziente Produkte zu realisieren, um Brennstoffzellenantriebe im Schwerlastverkehr in den Massenmarkt zu führen. Cellcentric soll dabei als eigenständiges und unabhängiges Unternehmen agieren. Außerhalb der Brennstoffzellenkooperation bleiben Daimler Truck, die Volvo Group und Toyota in ihren übrigen Geschäftsbereichen ausdrücklich Wettbewerber.

An der Börse rückten die Titel der beteiligten Konzerne in den Fokus, auch wenn der unmittelbare Kurseffekt begrenzt blieb. Im japanischen Handel schloss die Toyota-Aktie am Dienstag 1,92 Prozent schwächer bei 3.162 Yen. Die Unternehmen sehen die geplante Partnerschaft trotz kurzfristiger Marktbewegungen als langfristige strategische Investition in eine Wasserstoffwirtschaft, die insbesondere den Schwertransport auf dem Weg zu niedrigeren Emissionen unterstützen soll.

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Copyright-Konflikt um KI: Kokosnuss-Verlag klagt gegen OpenAI in München

01.04.2026


Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.

Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.

OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.