
Der Internationale Ski- und Snowboard-Verband (FIS) steht finanziell unter erheblichem Druck. Bei der Herbstsitzung des Councils in Genf legte die neue Führung um Präsident Alexander Ospelt erstmals umfassend offen, wie stark die Reserven des Weltverbands in den vergangenen Jahren abgeschmolzen sind. Demnach sank das Eigenkapital zwischen 2021 und 2025 um 47 Prozent – von 81 Millionen auf 43 Millionen Schweizer Franken. Trotz des Rückgangs betont die FIS, sie sei weiterhin schuldenfrei und zahlungsfähig. Die Zahlen zeigen jedoch ein strukturelles Millionendefizit und eine Entwicklung, die der Verband selbst als nicht nachhaltig einstuft.
Ospelt, der das Präsidentenamt im Juni vom Schweden Johan Eliasch übernommen hat, spricht von einer „kritischen Phase“, die „sofortiges und entschlossenes Handeln“ erfordere. Der FIS-Council habe alle notwendigen strukturellen und finanziellen Maßnahmen gebilligt, die nun gemeinsam mit den nationalen Skiverbänden und weiteren Partnern ausgearbeitet und umgesetzt werden sollen. Ziel sei es, die finanzielle Disziplin wiederherzustellen, die Nachhaltigkeit der Geldflüsse zu sichern und damit die langfristige Zukunft des Verbands zu garantieren.
Rückendeckung – aber auch deutlichen Druck – erhält die neue Spitze von einflussreichen nationalen Verbänden. ÖSV-Generalsekretär Jan Überall bezeichnete die aktuelle Lage als „durchaus besorgniserregend“ und führte dies auf Entscheidungen der früheren FIS-Führung zurück. Man weise seit 2024 auf die problematische Entwicklung hin, sagte der Tiroler. Vor allem der starke Rückgang des Eigenkapitals mache einen raschen Kurswechsel nötig. Positiv hob Überall hervor, dass die neue Führung Transparenz signalisiere und den Ernst der Situation erkannt habe.
Für Ospelt und den Council beginnt nun eine Phase der operativen Konsolidierung. Konkrete Maßnahmen wurden noch nicht im Detail veröffentlicht, der Rahmen ist jedoch abgesteckt: Es geht um einen strikteren Umgang mit Ausgaben, eine Anpassung der Strukturen und die engere Einbindung der nationalen Verbände in die finanzielle Steuerung. Die FIS will damit den eingeschlagenen Reformkurs nutzen, um nach Jahren rückläufiger Reserven wieder zu einem robusten Eigenkapitalpolster zurückzufinden – ohne die sportliche Kernaufgabe des Weltverbands zu gefährden.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.