Mercedes-Benz Vans stellt seine Strategie neu auf und will den Fokus noch stärker auf gewerbliche Kunden richten. Nach einem Absatzrekord im Jahr 2023 mit 447.800 verkauften Einheiten verzeichnete die Sparte in den Folgejahren einen Rückgang und kam 2025 auf 359.136 Fahrzeuge. Für das laufende Jahr erwartet der Konzern wieder ein leichtes Plus. Mittelfristig soll die Vans-Sparte nach den Worten von Bereichsvorstand Thomas Klein wieder in Größenordnungen vorstoßen, die sie bereits erreicht hatte – einen konkreten Zeitraum nennt er dafür nicht.
Rund 80 Prozent des Geschäfts entfallen laut Klein auf gewerbliche Kunden, etwa Handwerker, Spediteure und Lieferdienste. In diesem Segment sind Modelle wie der Sprinter und der Vito besonders gefragt. Die übrigen 20 Prozent entfallen auf private Käufer, die beispielsweise die V-Klasse mit bis zu acht Sitzen oder die Reisemobil-Variante Marco Polo nutzen. Angesichts der Bedeutung des Profisegments bewertet Klein es als konsequent, gewerblichen Kunden in der künftigen Ausrichtung noch mehr Raum einzuräumen und sie „noch stärker, noch intensiver und noch besser“ zu betreuen.
Ein zentrales Element der Neuausrichtung ist der Ausbau der E-Mobilität. Der Anteil vollelektrischer Vans lag zuletzt bei rund acht Prozent und damit leicht unter dem Pkw-Anteil des Konzerns. Gewerbliche Kunden hätten andere Anforderungsprofile als private Nutzer, betont Klein – etwa bei Reichweite, Ladeinfrastruktur und Betriebskosten. Mercedes-Benz Vans will Flottenkunden beim Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge stärker unterstützen, unter anderem mit Lösungen für das Laden im Depot, um den täglichen Einsatz im Verteiler- und Serviceverkehr zu erleichtern.
Parallel zur strategischen Schwerpunktsetzung auf E-Mobilität und gewerbliche Käufer arbeitet die Sparte an der Profitabilität. Die Umsatzrendite lag 2025 bei 10,2 Prozent und damit niedriger als zuvor, wird von Klein aber weiterhin als positiv bewertet. Impulse erhofft sich Mercedes-Benz Vans von neuen Modellen auf einer eigens entwickelten Van-Architektur. Dazu zählt der elektrische VLE, der Platz für bis zu acht Personen bietet und damit sowohl Familien als auch exklusive Shuttle-Dienste adressiert. Die Markteinführung solcher Fahrzeuge gilt intern als wichtiger Baustein, um Absatz und Ertragskraft der Vans-Sparte wieder zu steigern.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.