Martullo-Blocher attackiert EU-Paket – Streit um «Unterwerfungsvertrag» in SRF-«Arena»

08.10.2026


Das vom Bundesrat angestrebte Vertragspaket mit der Europäischen Union heizt die innenpolitische Debatte in der Schweiz weiter an. Nachdem sich der Ständerat in dieser Woche darauf festgelegt hat, dass für eine Volksabstimmung über die sogenannten Bilateralen III ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen nötig sein soll, lieferten sich Spitzenvertreter mehrerer Parteien in der SRF-«Arena» eine konfrontative Auseinandersetzung. Im Zentrum standen die Fragen, wie weit die Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht gehen soll und welches demokratische Verfahren für ein solch weitreichendes Dossier angemessen ist.

SVP-Vizepräsidentin Magdalena Martullo-Blocher zeichnete in der Sendung ein Warnbild und sprach von einem drohenden Verlust demokratischer Rechte durch eine «automatische Rechtsübernahme». Das EU-Paket komme einem «Unterwerfungsvertrag» gleich, so der Tenor ihrer Kritik, in der sie auch vor der Öffnung attraktiver Schweizer Bahnstrecken für ausländische Anbieter warnte. Wer die Verträge unterstütze, verrate das Land, sagte sie in Richtung der politischen Gegner. Diese scharfe Rhetorik stiess bei den übrigen Gästen auf deutlichen Widerspruch und wurde als «höchst gefährlich» bezeichnet.

FDP-Nationalrat Beat Walti und SP-Vizepräsident Jon Pult versuchten, das Vertragswerk sprachlich und politisch zu entdramatisieren. Walti verwahrte sich gegen den Begriff der «automatischen Rechtsübernahme» und sprach stattdessen von einer «dynamischen Rechtsübernahme». Damit sei gemeint, dass sich die Schweiz in bestimmten Bereichen an die Weiterentwicklung des EU-Rechts anlehne, um Rechtssicherheit und einen stabilen Marktzugang zum EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Pult pochte zudem auf Kontinuität im Umgang mit Europa: Man solle bei den Bilateralen III gleich vorgehen wie bei den ersten beiden Vertragspaketen und die «Spielregeln nicht während des Spiels ändern». Aus seiner Sicht schreibt die Verfassung in diesem Fall kein doppeltes Mehr zwingend vor, weil es sich weder um einen Beitritt zu einer Verteidigungsallianz noch zu einer supranationalen Gemeinschaft handle.

Die Kontroverse um das Verfahren – doppeltes Mehr oder einfache Volksmehrheit – erhält zusätzliches politisches Gewicht durch den angekündigten Rücktritt von Wirtschaftsminister Guy Parmelin per Ende 2026. Martullo-Blocher vermutete in der «Arena», das EU-Vertragspaket könne neben gesundheitlichen und beruflichen Belastungen ein Mitgrund für seinen Entscheid gewesen sein, auch wenn Parmelin dies aus Gründen der Kollegialität nicht öffentlich gesagt habe. Vertreter anderer Parteien würdigten Parmelin vor allem als sachlichen, unaufgeregten Bundesrat mit einem soliden Leistungsausweis, insbesondere bei Freihandelsabkommen, und liessen Spekulationen über seine Motive weitgehend unkommentiert. Klar ist bereits, dass mit dem personellen Wechsel im Bundesrat die europapolitische Grundsatzfrage für die Schweiz nicht kleiner, sondern noch sichtbarer werden dürfte.

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026


Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.