KSB setzt auf Wachstum bei Kraftwerkspumpen mit Megadeal in Osteuropa

14.03.2026


Der Pumpen- und Armaturenhersteller KSB hat den größten Einzelauftrag seiner Firmengeschichte gewonnen. Die Energiesparte des Unternehmens soll in den kommenden Jahren acht Hauptkühlmittelpumpen für ein Kernkraftwerk in Osteuropa produzieren und ausliefern. Der Auftragswert liegt nach Unternehmensangaben bei mehr als 150 Millionen Euro und damit im hohen dreistelligen Millionenbereich. Zum Auftraggeber machten die Vertragspartner keine Angaben; wie in der Branche üblich wurde Stillschweigen vereinbart.

Gefertigt werden die Anlagen im Stammwerk im rheinland-pfälzischen Frankenthal. Jede der Großpumpen bringt mehr als 100 Tonnen auf die Waage und verfügt über eine Antriebsleistung von 8 Megawatt. Neben Konstruktion und Produktion übernimmt KSB auch die umfangreichen Tests, die für den sicheren Betrieb im Primärkreislauf des Kernkraftwerks notwendig sind. Dieser Bereich gilt als sicherheitskritische Zone des Reaktors, in der die Komponenten besonders strengen technischen Anforderungen unterliegen.

Hauptkühlmittelpumpen zählen zu den Schlüsselaggregaten eines Kernkraftwerks. Sie stellen sicher, dass das Kühlmittel kontinuierlich durch den Reaktorkern strömt, die entstehende Wärme abführt und so die Grundlage für die Stromerzeugung schafft. Der jetzt vergebene Auftrag soll nach Angaben des Unternehmens zur CO2-freien Stromerzeugung und zur Energiesicherheit in Europa beitragen. KSB sieht sich in diesem Segment als Marktführer für Kraftwerkspumpen und verweist auf seine technologische Kompetenz und langjährige Erfahrung im internationalen Projektgeschäft.

Das Management ordnet den Rekordauftrag in eine langfristige Wachstumsstrategie ein. Der weltweit steigende Energiebedarf führe zu anhaltender Nachfrage nach neuen Kraftwerksprojekten, heißt es aus dem Unternehmen. KSB will diese Entwicklung nutzen, um das Geschäft mit Großpumpen für Energieanlagen weiter auszubauen. Die jetzt beauftragten Reaktorkomponenten aus Frankenthal sollen über mehrere Jahre hinweg gefertigt und ausgeliefert werden und stärken die Position des Unternehmens im globalen Markt für Kraftwerkstechnik.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.