Mit Beginn des Herbstsemesters tritt in Österreich ein neues Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum Alter von 14 Jahren in Kraft. Unterstützung für das Verhüllungsverbot kommt zwar grundsätzlich vom Vorsitzenden des Sozialdemokratischen LehrerInnenvereins (SLÖ), Thomas Bulant, doch der Gewerkschafter hält die Maßnahme für unausgewogen und zu kurz gegriffen. Aus seiner Sicht adressiert die Regelung nur einen Ausschnitt eines viel breiteren Problems: das ungeklärte Verhältnis von Schule und Religion.
Bulant plädiert dafür, Religion insgesamt aus dem schulischen Raum herauszuhalten. „Für mich hat Religion in der Schule nichts verloren und da gehört auch das Kopftuch dazu“, sagt er. Eine klare Linie, wonach Religion ausschließlich Privatsache sei und in der Schule nicht stattfinde, würde aus seiner Sicht viele Konflikte entschärfen. Stattdessen würden nun muslimische Mädchen per Gesetz zu Täterinnen erklärt, während ihre Eltern mit Geldbußen von bis zu 800 Euro rechnen müssten – auch in Fällen, in denen sie das Verhalten ihrer Töchter während der Unterrichtszeit gar nicht maßgeblich beeinflussen können.
Der Lehrervertreter kritisiert zudem, dass die neue Regelung erneut nur eine bestimmte Gruppe betreffe und damit rechtlich angreifbar sein könnte. Schon 2020 war ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, weil es sich einseitig auf muslimische Mädchen bezog. Eine konsequente Trennung von Schule und Religion über alle Konfessionen hinweg, so Bulant, würde aus seiner Sicht verhindern, dass einzelne religiöse Symbole oder Praktiken gesondert reguliert und damit politisch und juristisch besonders aufgeladen werden.
Praktische Probleme erwartet Bulant auch im Schulalltag. Die Lehrkräfte seien als öffentlich Bedienstete verpflichtet, das Verbot zu kontrollieren und durchzusetzen. Offene Fragen zur Umsetzung und zu den Auswirkungen auf das Schulklima sieht er jedoch nicht ausreichend beantwortet. Er vermisst klare Verantwortung seitens des Bildungsministeriums für die „atmosphärischen Konsequenzen“ vor Ort. Darüber hinaus fordert der Gewerkschafter, auch gegen Burschen vorzugehen, die sich – mit Verweis auf religiöse Normen – als „Sittenwächter“ gegenüber Mitschülerinnen aufspielen. Ohne eine umfassende, alle Religionen betreffende Regelung, fürchtet Bulant, bleibe das neue Kopftuchverbot eine isolierte Maßnahme, die Spannungen eher verstärke als löse.

Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.
Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.
Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.
Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.