Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek stehen diese Woche erneut zentrale Akteure aus Justiz und Innerem im Rampenlicht. Am Donnerstag ist Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) als Auskunftsperson geladen, zuvor soll der Leiter des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer, befragt werden. Im Mittelpunkt stehen der Umgang der Exekutive mit dem Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek und mögliche politische Einflussnahmen auf die Ermittlungen.
Die Initiative für den U-Ausschuss geht auf die FPÖ zurück, die nun den Kreis der Auskunftspersonen deutlich erweitern will. FPÖ-Fraktionschef Christian Hafenecker kündigte an, auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sowie Salzburgs Landeshauptfrau und frühere Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) laden zu lassen. Zudem fordert die FPÖ die Rohdaten der elektronischen Geräte Pilnaceks und eine förmliche Rüge an Karner, weil Schulungsunterlagen für geladene Polizisten aus dem Innenressort dem Ausschuss noch nicht übermittelt worden seien.
Besonderes Augenmerk gilt der Informations- und Befehlskette rund um die ersten Stunden nach Auffinden Pilnaceks im niederösterreichischen Rossatz. Holzer sei in dieser „Informationskette sehr weit oben“ gestanden und habe nach Darstellung Hafeneckers sehr früh von dem Todesfall erfahren – noch vor dem Landeskriminalamt. Am Nachmittag soll dann Karner als „Letztverantwortlicher im Ministerium“ Fragen zur Rolle des Innenressorts, zu etwaigen Weisungen in der Causa und zu angebotenen Schulungen für Auskunftspersonen beantworten. Zu diesen Schulungen hatte bereits am Vortag Karners Kabinettschefin Iris Drexler Stellung genommen.
Politisch ist der Ausschuss umstritten. Während FPÖ, SPÖ und Grüne zusätzliche Erkenntnisse über mögliche politische Einflussnahmen erwarten, weist die ÖVP den Vorwurf systematischer Steuerung der Ermittlungen zurück. Ihr Fraktionsführer Andreas Hanger sprach von „Märchenerzählungen“ und „Verschwörungserzählungen“ der Freiheitlichen, die aus seiner Sicht in sich zusammenbrechen würden. Parallel dazu läuft im Ausschuss der reguläre Terminplan weiter: Die nächste Tranche an Befragungen ist für den 21. Oktober anberaumt, an diesem Tag soll auch über eine mögliche Verlängerung des Gremiums entschieden werden, über die die FPÖ nach eigenen Angaben noch berät.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.