Grenzkontrollen im Fokus: Gericht rügt Berlin, Schweitzer warnt, Dobrindt hält Kurs

30.04.2026


Deutschland und Luxemburg beenden die festen Grenzkontrollen auf der Autobahn 64 bei Trier. Darauf einigten sich der luxemburgische Innenminister Léon Gloden und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Rande eines Treffens deutschsprachiger Innenminister in Luxemburg. Die Anlagen an der deutsch-luxemburgischen Grenze sollen abgebaut und durch mobile Kontrollen in Grenznähe ersetzt werden. Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das die bislang praktizierten Kontrollen als Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex eingestuft hat.

Das Gericht hatte Grenzkontrollen, die Deutschland im vergangenen Jahr an der Grenze zu Luxemburg eingeführt hatte, für rechtswidrig erklärt. Die Bundesrepublik habe nicht hinreichend dargelegt, dass die von ihr angeführte Bedrohungslage durch eine hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen tatsächlich eine plötzliche Entwicklung gewesen sei, entschieden die Richter. Geklagt hatte ein deutscher Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen regelmäßig zwischen beiden Ländern pendelt und die Maßnahme als Verstoß gegen das Schengener Abkommen wertete. Die Kontrollen waren von März bis September 2025 in Kraft; gegen das Urteil kann der Bund Berufung einlegen.

Innenminister Dobrindt kündigte an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die seit September 2024 an allen deutschen Außengrenzen wiedereingeführten Grenzkontrollen würden "weitergeführt, solange wir dies für notwendig erachten", sagte er. Gleichzeitig reagiert Berlin mit der Umstellung auf mobile Kontrollen an der Luxemburg-Grenze auf die Koblenzer Entscheidung: Künftig sollen Überprüfungen nahe des Parkplatzes Markusbierg stattfinden, ähnlich wie bereits an der Saar-Autobahn hinter der Brücke in Schengen.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer nutzte das Urteil für eine grundsätzliche Kritik an Dauermaßnahmen an Binnengrenzen. Rheinland-Pfalz sei "ein Land im Herzen von Europa", sagte der SPD-Politiker und warnte, dauerhafte Grenzkontrollen widersprächen dem Geist des Zusammenlebens in der Grenzregion und beeinträchtigten den Wirtschaftsstandort erheblich. Zwar räumte er ein, dass zeitlich befristete Kontrollen in der Vergangenheit sinnvoll gewesen seien. Angesichts seit längerer Zeit sinkender Flüchtlingszahlen müsse die Fortsetzung jedoch strikt an Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit gemessen werden.

Mit dem Ende der festen Kontrollstellen auf der A64 und der angekündigten Berufung gegen das Koblenzer Urteil steht das deutsche Grenzregime an den Binnengrenzen vor einer Neujustierung. Während Luxemburg auf einen möglichst reibungslosen Grenzverkehr im Sinne des Schengener Raums drängt, versucht die Bundesregierung, sicherheitspolitische Interessen mit europarechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen – und gerät dabei zunehmend in die Kritik von Regionen, die besonders stark vom grenzüberschreitenden Alltag und Handel abhängen.

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Scout24 zieht Aktien ein: Rückkaufprogramm wächst auf bis zu 500 Millionen Euro

30.04.2026


Scout24 erhöht das Tempo bei der Kapitalrückführung an die Aktionäre. Der Vorstand des DAX-Konzerns hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die zweite Tranche des laufenden Aktienrückkaufprogramms bereits bis Ende 2026 zu starten. Im Rahmen dieser zweiten Runde sollen weitere eigene Aktien im Wert von bis zu 250 Millionen Euro über die Börse erworben werden. Zusammen mit der ersten Tranche über bis zu 100 Millionen Euro steigt das Rückkaufvolumen für das Jahr 2026 damit auf insgesamt bis zu 350 Millionen Euro.

Das gesamte Aktienrückkaufprogramm von Scout24 ist auf bis zu 500 Millionen Euro angelegt. Die zweite Tranche umfasst den Erwerb von bis zu 4,5 Millionen eigenen Aktien, ohne Erwerbsnebenkosten. Sie soll unmittelbar an die laufende erste Tranche anschließen, die auf einem Vorstandsbeschluss vom 3. Dezember 2025 basiert und am 2. Januar 2026 angekündigt wurde. Die rechtliche Grundlage bildet eine Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 sowie eine weitere, der Hauptversammlung am 17. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Ermächtigung.

Parallel zur Auflage der zweiten Tranche strafft Scout24 die laufende erste Rückkaufphase. Vor dem Hintergrund der nahezu vollständigen Ausschöpfung dieser ersten Runde wird der spätestmögliche Erwerbszeitpunkt auf den 29. Mai 2026 vorgezogen und die Gesamtzahl der im Rahmen dieser Tranche zurückzukaufenden Aktien auf bis zu 1.540.276 Stück begrenzt. Zwischen dem 5. Januar 2026 und dem 21. April 2026 hat das Unternehmen bereits 1.155.276 eigene Aktien im Volumen von rund 84,5 Millionen Euro erworben. Marktteilnehmer reagierten positiv auf die Ankündigung: Der Kurs der Scout24-Aktie legte im nachbörslichen Handel um rund fünf Prozent zu.

Mit den Rückkäufen verfolgt Scout24 das Ziel, die Zahl der ausstehenden Aktien zu verringern und damit den relativen Anteil der verbleibenden Aktionäre zu erhöhen. Die eingezogenen Aktien können den Gewinn je Aktie stützen und signalisieren gleichzeitig Vertrauen von Vorstand und Aufsichtsrat in die eigene Geschäftsentwicklung. Die Entscheidung, die zweite Tranche früher als ursprünglich erwartet zu starten, unterstreicht den Stellenwert von Aktienrückkäufen im Financial-Policy-Mix des Unternehmens und stärkt die Rolle von Kapitalrückführungen als wichtigem Bestandteil der Aktionärsvergütung.