
Die deutschen Goldreserven haben im vergangenen Jahr einen bemerkenswerten Wertzuwachs verzeichnet. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrem jüngst veröffentlichten Geschäftsbericht mitteilte, stieg der Gesamtwert aller Goldbestände bis Ende 2025 auf 395,2 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, als der Wert bei etwas mehr als 270 Milliarden Euro lag, entspricht dies einem Plus von rund 125 Milliarden Euro.
Hauptgrund für diese deutliche Aufwertung ist ein starker Anstieg des Goldpreises auf dem Weltmarkt. An der Londoner Börse wurde eine Feinunze Gold (etwa 31,1 Gramm) Anfang 2025 noch zu etwa 2.600 Dollar gehandelt. Bis zum Jahresende war die Notierung auf etwa 4.300 Dollar gestiegen, zuletzt lag der Preis bei knapp 5.200 Dollar. Diese Preisrally hat die Bilanz der Notenbank erheblich gestärkt.
Die Goldbestände der Bundesbank belaufen sich auf 3.350 Tonnen und sind damit die zweitgrößten weltweit nach denen der USA. Der größte Teil davon, 1.710 Tonnen, wird in Frankfurt gelagert. Die Bestände in New York blieben mit 1.236 Tonnen unverändert, während die in London verwahrten Reserven um etwa eine Tonne auf 404 Tonnen gesunken sind. Insgesamt verringerte sich der Goldbestand im vergangenen Jahr um 1,26 Tonnen, die für die Prägung von Goldmünzen genutzt wurden.
Die Diskussion um die Sicherheit der im Ausland gelagerten deutschen Goldreserven, insbesondere in den USA, hat in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Auslöser war der aggressive Kurs von Donald Trump im Grönland-Konflikt zu Jahresbeginn, der Fragen nach der Sicherheit der deutschen Bestände in New York aufwarf. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel erteilte Forderungen, die Goldreserven nach Deutschland zurückzuholen, jedoch eine Absage. Die Debatte über die Lagerung der deutschen Goldreserven im Ausland dürfte jedoch weiterhin Thema bleiben.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.