Gerichtsprozess um NS-Devotionalien und Todesanzeige

11.03.2026


René Schimanek, ehemaliger Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) und aktuell FPÖ-Stadtrat, steht seit Mittwoch vor dem Schwurgericht in Krems. Die Anklage lautet auf nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz. Der Prozess hat großes mediales Interesse ausgelöst und findet unter besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit statt.

Der Fall dreht sich um die Veröffentlichung einer Todesanzeige für Schimaneks Vater, Hans-Jörg Schimanek senior, im Dezember 2025. Die auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veröffentlichte Parte enthielt das bei Rechtsextremen verbreitete Zitat "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm" sowie das "Irminsul"-Symbol. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei diesem Symbol um eine Rune aus dem Mittelalter, die auch von der SS-Forschungseinrichtung "Deutsches Ahnenerbe" verwendet wurde.

Die Staatsanwältin führte zu Prozessbeginn weiter aus, dass in Schimaneks Forsthaus in Langenlois, das die Familie seit vielen Jahren nutzt, zahlreiche NS-Devotionalien gefunden worden seien. Ein separates Verfahren zu diesen Funden wurde jedoch eingestellt, da nicht festgestellt werden konnte, ob diese Gegenstände tatsächlich dem Angeklagten gehören. Der aktuelle Prozess konzentriert sich daher ausschließlich auf die Veröffentlichung der umstrittenen Todesanzeige.

Das Schwurgericht in Krems muss nun entscheiden, ob die Veröffentlichung der Todesanzeige mit den genannten Elementen als Verstoß gegen das Verbotsgesetz zu werten ist. Die Verhandlung findet unter den Augen einer interessierten Öffentlichkeit statt, während die rechtliche Bewertung der verwendeten Symbole und Zitate im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht.

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Dankesbriefe als Trost: Was Organspende für Familien bedeutet

14.03.2026


In Deutschland ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht gestiegen – der Bedarf bleibt jedoch deutlich höher. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit mehr als 3.000 Organe übertragen. Gleichzeitig stehen laut DSO rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten und warten oft vergeblich auf ein Spenderorgan.

Die DSO und die Landesärztekammer Hessen nehmen diese Diskrepanz zum Anlass, in einer Veranstaltung in Frankfurt die Wirkung von Organspenden sichtbar zu machen. Empfängerinnen und Empfänger schildern dort, wie Transplantationen ihr Leben verändert haben, Angehörige berichten, wie sie die Entscheidung zur Spende getroffen haben. Ziel ist es, die abstrakte Statistik mit persönlichen Erfahrungen zu verbinden – und damit mehr Menschen zu motivieren, sich frühzeitig mit der eigenen Haltung zur Organspende zu beschäftigen und diese zu dokumentieren.

Ein Beispiel dafür ist Lea Jantschke. Ihre Mutter starb 2020 plötzlich an einem Hirnaneurysma, die Familie entschied sich zur Organspende. Ein Jahr später erhielt Jantschke den ersten Brief eines Empfängers der Niere ihrer Mutter. Der Kontakt erfolgt anonym, doch der emotionale Effekt ist für die Angehörigen groß. Der Brief sei für sie „wie ein kleiner Gruß“ von der Mutter gewesen, sagt die 27-Jährige. Das Schreiben habe ihrer Familie in der Trauerphase Halt gegeben, der Gedanke, die Mutter sei nun „ein Teil von dieser Familie“, habe sie besonders berührt.

Gleichzeitig macht die DSO deutlich, wie hoch der Druck auf Angehörige ist, wenn keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. In den meisten Fällen hätten sich Betroffene zu Lebzeiten nicht mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt, erläutert die Stiftung. Dann müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation und unter Zeitdruck entscheiden – häufig mit dem Ergebnis, dass sie eine Spende ablehnen, weil der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Ärztliche Vertreter der DSO werben deshalb nachdrücklich dafür, den eigenen Standpunkt zur Organspende zu Lebzeiten festzuhalten, um sowohl Wartende auf ein Organ als auch die eigenen Angehörigen zu entlasten.