Gemüse, Geld und Gesetz: Warum Ardo das NÖ-Werk trotz Hilfspaket schließen will

08.10.2026


Der Tiefkühlproduzent Ardo hält an der geplanten Schließung seines Werks im niederösterreichischen Groß-Enzersdorf fest – trotz massiver Bemühungen der Politik und aufkeimender Hoffnung durch potenzielle Investoren. Nach einer zweiten Gesprächsrunde mit Vertretern von Bund, Land und Landwirtschaft am Mittwoch bestätigte das Unternehmen, den Standort bis 2027 zuzusperren. Rund 190 Beschäftigte sowie etwa 50 Leiharbeitskräfte wären direkt betroffen, indirekt stehen laut Landwirtschaftskammer rund 500 bäuerliche Familienbetriebe vor einem tiefgreifenden Strukturbruch.

Ardo verweist zur Begründung auf „strukturelle und wirtschaftliche Herausforderungen“, die sich nach Unternehmensangaben auch mit den angebotenen öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen nicht beheben lassen. Nötige Investitionen von mehr als 100 Millionen Euro seien für den vergleichsweise kleinen österreichischen Markt zu hoch, hieß es bereits bei der ursprünglichen Ankündigung Ende September. Subventionen oder andere Formen direkter oder indirekter Förderung würden das Werk nicht dauerhaft wettbewerbsfähig machen und das Unternehmen zudem rechtlichen und finanziellen Risiken aussetzen, argumentiert Ardo. Die vom Bund vorgeschlagene umfangreiche Unterstützung würde nach Ansicht des Konzerns und seiner Berater einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission voraussichtlich nicht standhalten.

Damit prallen im Marchfeld industriepolitische Ambitionen und Konzernstrategie aufeinander. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesvize Stephan Pernkopf (alle ÖVP) sowie Vertreter der Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer hatten in den vergangenen Wochen versucht, den Standort mit einem Hilfspaket zu sichern. Aus ihrer Sicht zeigt das Management des belgischen Konzerns bislang „jede Kompromissbereitschaft“ vermissen. Während Ardo die von der öffentlichen Hand angebotenen Instrumente explizit aus rechtlichen Gründen zurückweist, drängt die Politik auf eine Lösung, um die Wertschöpfungskette vom Feld bis zur Tiefkühltruhe im Land zu halten.

Gänzlich verloren ist die Hoffnung in Groß-Enzersdorf dennoch nicht. Laut Berichten des ORF Niederösterreich haben zwei private, heimische Investoren Interesse bekundet, das Werk inklusive Liegenschaft, Beschäftigten und Lieferanten zu übernehmen. Ardo selbst kommentiert das kolportierte Interesse bislang nicht, weitere Gespräche mit Managern des Konzerns sowie Vertretern aus Politik und Landwirtschaft sind aber angesetzt. Der Konzern plant nach aktuellem Stand, bestehende Produktionsanlagen auszubauen und an andere Standorte zu transferieren; in Teile der Infrastruktur, darunter die Kräuter- und Spinatlinie, wurden in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro investiert. Parallel dazu will Ardo nun einen „ausgewogenen Sozialplan“ für die Belegschaft ausarbeiten und mit der Erzeugerorganisation ETG sowie Regierungsvertretern klären, wie der Übergang für die lokalen Landwirte angesichts der geplanten Schließung abgefedert werden kann.

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.