Wegen eines Ausbruchs der Enzootischen Pneumonie (EP) lässt die Schweiz derzeit in grossem Stil Schweine töten. Nach Angaben der kantonalen Veterinärbehörden mussten bislang rund 10'500 Tiere geschlachtet oder getötet werden. Betroffen sind insgesamt 60 Zucht- und Mastbetriebe in bis zu 14 Kantonen, die Teil eines grossen, kantonsübergreifenden Schweinerings sind.
Der erste Ausbruch der ansteckenden Lungenkrankheit wurde am 9. September in diesem Produktionsring festgestellt. Die Behörden ordneten daraufhin die vollständige Räumung von 20 Zuchtbetrieben in sechs Kantonen an, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Besonders stark betroffen ist der Kanton Luzern: Dort wurden zehn Zuchtbetriebe und ein Mastbetrieb geräumt, insgesamt 5200 Tiere getötet oder geschlachtet. Im Kanton Bern traf es drei Zuchtbetriebe mit 1700 Tieren.
Auch der Kanton Solothurn ist involviert. Dort wurden auf zwei Abferkelbetrieben 80 Sauen und 50 Jungtiere geschlachtet sowie 930 Schweine getötet; rund 1200 Jungtiere wurden lebend exportiert. Ein dritter, reiner Mastbetrieb im Kanton steht weiterhin unter Sicherungs- und Überwachungsmassnahmen, die voraussichtlich bis Ende Oktober andauern. Die beiden geräumten Höfe gelten zehn Tage nach Reinigung und Desinfektion wieder als seuchenfrei, danach kann der Veterinärdienst die Sperren aufheben.
Insgesamt unterliegen 40 Mastbetriebe in bis zu 14 Kantonen weiterhin Einschränkungen im Tierverkehr. Für jeden betroffenen Betrieb wird das Risiko einer Verschleppung der Seuche individuell bewertet, Tierärztinnen und Tierärzte kontrollieren zudem angrenzende Höfe. Nach Behördenangaben gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass Betriebe ausserhalb des betroffenen Schweinerings infiziert sein könnten. In Bern konnten Sperren für vier Mastbetriebe nach negativen Tests bereits wieder aufgehoben werden.
Die Enzootische Pneumonie gilt in der Schweiz seit rund 20 Jahren als ausgerottet und ist nun innerhalb des Produktionsrings erneut aufgetreten. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich; das Fleisch gesunder Trägertiere kann nach Angaben der Kantone ohne Bedenken konsumiert werden. Die Behörden betonen, dass nur Tiere getötet wurden, die weder lebend exportiert noch regulär hätten geschlachtet werden können, und dass kranke Tiere generell nicht zur Schlachtung zugelassen sind.
Das betroffene Ringsystem ist ein arbeitsteiliger Zusammenschluss mehrerer Schweine- und Ferkelproduktionsbetriebe, bei dem Tiere rotierend zwischen verschiedenen Höfen bewegt werden. Dieses Modell gilt als effizient, erhöht aber im Seuchenfall das Risiko einer schnellen Verbreitung über Kantonsgrenzen hinweg. Die aktuelle Lage wird von den Veterinärdiensten als unter Kontrolle beschrieben, gleichzeitig bleiben Tierverkehr und Wiedereröffnung der Betriebe an strenge Auflagen und fortlaufende Überwachung gebunden.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.