
Der Waferhersteller Siltronic stoppt nach einem Verlustjahr die Dividendenzahlung und verschärft seinen Sparkurs. Der in München ansässige Chipzulieferer, der unter anderem ein Werk im sächsischen Freiberg betreibt, teilte bei der Vorlage detaillierter Zahlen mit, dass für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Ausschüttung an die Aktionäre vorgesehen ist. Im Vorjahr hatte Siltronic noch 20 Cent je Aktie als Dividende gezahlt.
Operativ bekam der SDax-Konzern die Abkühlung im Halbleitermarkt deutlich zu spüren. Der Umsatz sank um knapp 4,7 Prozent auf rund 1,35 Milliarden Euro. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) verringerte sich auf rund 317 Millionen Euro und lag damit rund 13 Prozent unter dem Vorjahreswert. Unter dem Strich rutschte das Unternehmen in die roten Zahlen. Siltronic verweist vor allem auf anhaltenden Preisdruck im Wafergeschäft sowie auf ungünstige Wechselkurse des US-Dollars als Belastungsfaktoren.
Als Reaktion auf das schwächere Ergebnis fährt der Konzern seine Investitionspläne deutlich zurück. Das Volumen für das laufende Jahr soll auf maximal 220 Millionen Euro begrenzt werden, nach rund 370 Millionen Euro im Vorjahr. Damit verschafft sich Siltronic finanziellen Spielraum, verzichtet zugleich aber auf einen Teil des zuvor hohen Ausbautempos. In seinem Freiberger Werk beschäftigt das Unternehmen nach eigenen Angaben 880 Mitarbeiter.
Bereits Mitte Februar hatte Siltronic eine vorsichtige Prognose für das laufende Jahr abgegeben und diese nun bestätigt. Das Management rechnet mit einem anhaltend anspruchsvollen Umfeld, geprägt von Preisdruck, einer rückläufigen Nachfrage nach 200-Millimeter-Wafern und Effekten aus der Anpassung der Fertigung. Der Umsatz dürfte demnach im mittleren einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahr liegen, die Ebitda-Marge zwischen 20 und 24 Prozent – nach 23,5 Prozent im Vorjahr. An der Börse sorgte die gestrichene Dividende laut Handelsumfeld zwar für Druck auf die Aktie, löste aber keine breitere Verunsicherung im ohnehin schwachen SDax aus.

Wegen eines Warnstreiks stellt der Flughafen Berlin Brandenburg an diesem Mittwoch den Betrieb vollständig ein. Insgesamt 445 Starts und Landungen sind nach Angaben des Airports gestrichen, Zehntausende Passagiere aus Berlin und den umliegenden Bundesländern müssen ihre Reisepläne neu ordnen. Für sie stehen grundsätzlich zwei Wege offen: eine kostenlose Umbuchung auf eine Ersatzverbindung oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises.
Die Rechtslage bei kurzfristigen Flugabsagen ist in der EU klar definiert. Bei Abflügen aus einem EU-Staat haben Fluggäste einen Anspruch auf kostenlose Ersatzbeförderung. Airlines müssen Reisende auf den frühestmöglichen alternativen Flug umbuchen – notfalls auch bei Konkurrenzgesellschaften, wenn diese deutlich früher starten als die eigenen Verbindungen. Verbraucherexperten raten in vielen Fällen zur Umbuchung: Wer sich den Ticketpreis auszahlen lässt und anschließend selbst kurzfristig Ersatzflüge bucht, zahlt häufig deutlich mehr als den ursprünglich vereinbarten Preis.
Bietet eine Fluggesellschaft nicht von sich aus eine Alternative an, können Passagiere der Airline eine Frist setzen und danach selbst Ersatzverbindungen organisieren. Die dadurch entstehenden Kosten lassen sich im Anschluss von der ursprünglichen Airline zurückfordern. Auf innerdeutschen Strecken sind Bahntickets eine gängige Alternative: Viele Gesellschaften stellen ihren Kunden bei Flugausfall Fahrkarten für die Schiene aus. Macht eine Umbuchung für Reisende keinen Sinn, etwa weil der Anlass der Reise entfällt, können sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Laut Verbraucherzentralen muss die Erstattung innerhalb von sieben Tagen erfolgen; Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
Ob Fluggästen zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro nach EU-Recht zusteht, hängt davon ab, ob die Ursache der Störung im Einflussbereich der Airline liegt. Typischerweise ist das bei Streiks des eigenen Personals wie Piloten der Fall. Am BER ist die Lage anders gelagert: Den Betrieb hat die Flughafengesellschaft eingestellt, weil unter anderem Mitarbeitende der Feuerwehr und der Verkehrsleitung zum Ausstand aufgerufen sind. Das gilt als außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt. Diese dürften entsprechende Entschädigungsforderungen voraussichtlich mit Verweis auf diese Sondersituation zurückweisen.
Der Flughafen verweist betroffene Reisende auf seine Website und rät, sich direkt an die jeweilige Airline oder – bei Pauschalreisen – an den Reiseveranstalter zu wenden. Dort können Umbuchungen und alternative Reisemöglichkeiten geklärt werden. Der Airport stellt zudem eine Kontaktliste der Fluggesellschaften bereit, um den Informationsfluss inmitten des großflächigen Stillstands zu erleichtern.