
Die geplanten Übernahmepläne des Chemieriesen BASF für den Konkurrenten Evonik entwickeln sich in Nordrhein-Westfalen zu einem politischen Streitfall. Die SPD-Opposition im Düsseldorfer Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Kontrollverlust über den im Ruhrgebiet verwurzelten Spezialchemiekonzern zu verhindern – notfalls mit einem Einstieg des Landes. Ziel sei es, die Eigenständigkeit von Evonik zu sichern und Unternehmenszentrale, Standorte und Beschäftigung langfristig in Nordrhein-Westfalen zu halten.
In einem Antrag an den Landtag, über den in der kommenden Woche im Plenum beraten werden soll, verlangt die SPD, die Landesregierung müsse prüfen, ob das Land selbst als Gesellschafter bei Evonik aktiv werden solle. Zusammen mit der RAG-Stiftung, die derzeit laut Evonik rund 43 bis 44 Prozent der Anteile hält, könnten RAG und Land dadurch „über 50 Prozent plus X“ an dem Konzern kontrollieren. SPD-Fraktionschef Jochen Ott argumentiert, eine Beteiligung würde die Bedeutung Evoniks für das Ruhrgebiet unterstreichen und das Land zugleich zu einem „Stabilitätsanker“ machen.
Hintergrund des Vorstoßes sind Fusionsüberlegungen zwischen BASF und Evonik, die Ende September bekannt geworden waren. Zwar hatte das Evonik-Management die Offerte kurz darauf zurückgewiesen und auf das Fehlen gemeinsamer Gespräche verwiesen, eine Übernahme bleibt jedoch grundsätzlich möglich. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der RAG-Stiftung als größter Anteilseignerin zu. Ihrem Kuratorium gehört auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst an; die SPD erhöht über mehrere parlamentarische Anfragen den Druck, Auskunft über den Kenntnisstand der Landesregierung und deren Strategie zu erhalten.
Die Staatskanzlei hatte zuletzt betont, man unterstütze die Unabhängigkeit von Evonik und verfolge mit Blick auf Arbeitsplätze und strategische Entwicklung die Debatte „sehr aufmerksam“, blieb aber konkrete Schritte schuldig. Die SPD fordert darüber hinaus, dass eine mögliche Veräußerung oder Übernahme nur unter strikten Bedingungen erfolgen dürfe: Verbindliche Vereinbarungen zum Schutz von Beschäftigung, Standorten und Investitionen sollen sicherstellen, dass betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsplatzabbau sowie die Schließung oder Verlagerung wesentlicher Unternehmensbereiche für einen belastbaren Zeitraum ausgeschlossen werden.

Im Magdeburger Landtag steht ein Einschnitt in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte bevor: Erstmals könnte ein Abgeordneter der AfD das Amt des Landtagspräsidenten übernehmen. Der 35-jährige Tobias Rausch, seit 2016 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt und Generalsekretär der AfD im Bundesland, geht mit einer komfortablen Mehrheit in die konstituierende Sitzung. Nach ihrem klaren Wahlsieg stellt die AfD künftig 39 der 83 Abgeordneten und ist damit die mit Abstand stärkste Fraktion.
Den entscheidenden Schub liefert das Bündnis mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die fünf BSW-Abgeordneten wollen geschlossen für Rausch stimmen und kommen gemeinsam mit der AfD auf 44 Stimmen. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze verweist auf parlamentarische Gepflogenheiten: Als stärkste Fraktion habe die AfD laut Geschäftsordnung Anspruch auf den Vorsitz im Parlament. Eine politische Blockbildung gegen die AfD lehnt Schulze ab und präsentiert die Zustimmung zur Wahl des Landtagspräsidenten als Signal eines „neuen Politikstils“.
Die übrigen Fraktionen reagieren gespalten. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Mandate, treten aber nicht geschlossen gegen die AfD an. Die CDU hat angekündigt, sich bei der Wahl zu enthalten – Enthaltungen zählen in diesem Verfahren nicht als abgegebene Stimmen. SPD, Grüne und Linke wollen gegen Rausch stimmen. Spannend bleibt damit vor allem die Frage, ob der AfD-Kandidat über die absehbaren 44 Ja-Stimmen hinaus zusätzliche Unterstützung erhält. Vor der geheimen Abstimmung spekulieren die Lager bereits über mögliche Abweichler; aus der AfD-Spitze heißt es, zusätzliche Stimmen könnten auch aus dem Kreis der erklärten Gegner stammen.
Parallel zur Präsidentenwahl testet die AfD aus, wie weit ihr neuer Einfluss im Landtag reicht. Die Fraktion will die Geschäftsordnung ändern, um neben dem Präsidenten auch einen der drei Vizepräsidentenposten zu besetzen – vorgesehen ist der Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. In der Vergangenheit sorgten seine Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik regelmäßig für Kritik in anderen Fraktionen, die den Personalvorschlag daher als Provokation werten dürften. Ob das BSW diese Personalie ebenso mitträgt wie die Wahl von Rausch, ist bislang offen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmungen wird die erste Sitzung des neu gewählten Landtags damit zum Testfall für künftige Zusammenarbeit und Machtarithmetik in Sachsen-Anhalt.