
In Berlin formiert sich über Parteigrenzen hinweg Widerstand gegen eine von Washington angeregte Militärmission in der Straße von Hormus. Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD und AfD lehnen Forderungen der US-Regierung ab, wonach auch europäische Kriegsschiffe Öltanker vor möglichen iranischen Angriffen schützen sollen. Der US-Präsident hatte die Unterstützung auch europäischer Länder zum Schutz des Schiffsverkehrs in der strategisch wichtigen Wasserstraße ins Spiel gebracht, stößt damit in Deutschland jedoch auf deutliche Skepsis.
Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt (CDU), verwies im Deutschlandfunk auf die militärischen und geografischen Grenzen eines solchen Einsatzes. Die enge Durchfahrt könne mit Marineeinheiten allein gar nicht gesichert werden, sagte er. Die Küste sei dicht besiedelt; von dort könne der Iran mit Mörsern oder einfachen Drohnen leicht angreifen. Hardt kritisierte, es sei "mit Schiffen nicht getan". Diese Dimension habe der US-Präsident nicht bedacht, als er nach Hardts Darstellung gemeinsam mit Israel den Krieg gegen Iran begonnen habe.
Hardt äußerte zudem Zweifel an der strategischen Planung in Washington. Nach seinem Eindruck wisse der US-Präsident selbst nicht, wie das Problem gelöst werden könne. Als Konsequenz schlug der CDU-Politiker vor, in Kauf zu nehmen, dass die Durchfahrt durch die Straße von Hormus vorerst gesperrt bleibt – zumindest bis es zu einer Veränderung im Iran komme. Das könne nach seinen Worten entweder eine Art Waffenstillstand oder der Sturz des dortigen Regimes sein.
Auch aus anderen Teilen der Bundesregierung und des Parlaments kommen ablehnende Signale. Zuvor hatte Außenminister Johann Wadephul (CDU) in einem ARD-Interview erklärt, Deutschland werde sich nicht an einem Militäreinsatz in der Straße von Hormus beteiligen. Der SPD-Außenpolitiker Adis Ahmetovic sagte im ZDF-Morgenmagazin, der US-Präsident habe sich verkalkuliert: Geplant gewesen sei zunächst ein sehr schneller, kurzer Krieg, jetzt zeichne sich jedoch ab, dass die Kampfhandlungen noch Wochen andauern könnten. Die deutsche Marine sei zwar leistungsfähig und verfüge über besondere Fähigkeiten, ihre Kapazitäten seien aber nicht darauf ausgerichtet, sich in dem skizzierten Szenario zu engagieren.

Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.
Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.
Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.
Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.