Anlagenbauer Gea erhöht Dividende nach erfolgreichem Geschäftsjahr

10.03.2026


Der Düsseldorfer Maschinen- und Anlagenbauer Gea hat trotz der aktuellen Konjunkturflaute seine Wachstumsziele nach oben korrigiert. Das im Dax notierte Unternehmen verzeichnete im vergangenen Jahr einen Umsatzanstieg von 1,4 Prozent auf 5,5 Milliarden Euro. Der Nettogewinn stieg sogar um 7,5 Prozent auf rund 0,4 Milliarden Euro. Diese positive Entwicklung wird vor allem durch die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Technologien angetrieben, die weniger Energie und Wasser verbrauchen und gleichzeitig das Abfallaufkommen reduzieren.

Gea profitiert von vollen Auftragsbüchern und konnte im vergangenen Jahr den größten Auftrag seiner Unternehmensgeschichte verbuchen. In Algerien baut das Unternehmen eine große Milchfarm, was die Bedeutung des internationalen Geschäfts unterstreicht. Das Unternehmen stellt unter anderem Melkroboter her, die in der modernen Landwirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Konzernchef Stefan Klebert betonte, dass das Jahr 2025 sehr erfolgreich für Gea war und dass das Unternehmen wesentliche Klimaziele vorzeitig erreicht hat.

Die starke Position des Konzerns in den Bereichen Lebensmittel und Pharma bedient Grundbedürfnisse, die auch in Krisenzeiten nachgefragt werden. Zudem profitiert Gea von einer globalen Diversifikation, der hohen operativen Effizienz und dem Strategieprogramm "Mission 30". Mit Blick auf internationale Konflikte hat sich Vorstandschef Stefan Klebert zuversichtlich zur Widerstandsfähigkeit der Gea Group geäußert und sieht keine direkten Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung.

Die Aktionäre können sich über eine um 15 Cent höhere Dividende von 1,30 Euro je Aktie freuen. Die Gesamtbelegschaft lag zum Jahreswechsel weltweit bei rund 19.500 Vollzeitstellen, das waren etwa 400 mehr als ein Jahr zuvor. Einige Tausend davon sind in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, wo das Unternehmen in Oelde Zentrifugen für die Bierproduktion, in Bönen Agrartechnik-Anlagen und in Hürth bei Köln Gefriertrockner fertigt. Die Verwaltungszentrale befindet sich in Düsseldorf.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.